Müssen neue spirituosenmrken amtlich getestet und registriert werden?

Hallo

Wenn man eine neue Spirituosenmarke (z.B. eine noch nicht vorhandene Vodka-Marke) in Deutschland auf dem Markt bringen möchte, müssen dann irgendwelch amtlichen untersucungen durchgefürt werden oder die Marke in einem Register registriert werden?
…etwa so ähnlich wie bei medikameneten, aber natürlich nicht so extrem. Oder kann das Produkt sofort vermarktet werden sobald importeure und abnehmer vorhanden sind? (lassen wir mal die steuerlichen Aspekte weg)

Vielen Dank

Das Produkt muss erst den Lebensmittelbehörden hinsichtlich der in der EU zugelassenen Inhaltstoffe zur sachkundigen Begutachtung vorgestellt werden.
Fragen Sie bei den Abteilungen der staatlichen Lebensmittelkontrolleure an, die zumeist der Polizei oder den Landratsämtern unterstellt sind.
Gruß
EP

Mir sind keine amtlichen Genehmigungsverfahren bekannt.
Wer Lebensmittel, auch Spiritiousen, einführt und vermarkten will unterliegt den für diese Artikel geltenden Vorschriften. Wie die im Einzelnen aussehen kann der Importeur sagen. Wenn man selbst der Importeur ist setzt man sich am besten mit der zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörde in Verbindung.

Hallo spiritu

Tut mir leid, hier kann ich nicht weiter helfen.
Gruss
uschw

Hallo!

Ganz genau kann ich dir da leider auch nicht sagen, da ich mit dieser speziellen Branche eher wenig zu tun habe.

Aber ich kann dir sagen, das die steuerlichen Aspekte dabei absolut wesentlich sind, die Bundes-Monopol-Verwaltung ist völlig humorlos, wenn es um die Brantweinsteuer geht. Und ich meine, die Steuernummer müsste auf den Flaschen draufstehen, sonst gibt’s Ärger.

Ich würde dir daher raten, dich direkt mit der BMV in Verbindung zu setzen, Ansprechpartner dort kann ich dir leider auch nicht nennen, da wirst du dich wohl durchfragen müssen.

sorry, mabuse

Hallo,

leider kann ich da nicht weiterhelfen. Bin nicht mehr auf dem Laufenden, was das LM- Recht an Neuerungen hervorbringt. Sorry.

Viel Erfolg!

Hallo,
leider muss ich gestehen, dass ich mit Import nur sehr wenig auskenne.
Sorry.

Gruß
Gaby

ja, müssen sie - das passiert im Rahmen der Prüfung der zu entrichtenden Brandweinsteuer. Je nach Größe des Geschäfts - ich meine hier jetzt nicht den Kleinverkauf auf dem Wochenmarkt, kommen dann nochmals Verkehrsfähigkeitsgutachten dazu.

ja, müssen sie - das passiert im Rahmen der Prüfung der zu
entrichtenden Brandweinsteuer. Je nach Größe des Geschäfts -
ich meine hier jetzt nicht den Kleinverkauf auf dem
Wochenmarkt, kommen dann nochmals Verkehrsfähigkeitsgutachten
dazu.

Vielen dank, für Ihre Antwort!
Wer führt diese untersuchungen bzw. Aufnahme in den Register durch und kann man das alles durchlaufen bevor die Ware in grösseren Mängen importiert wird?

Hallo,

so genau kann ich leider auch nicht weiterhelfen. Aber das Produkt muss natürlich erstmal in ein staatliches Labor, um zu uersuchen, dass auch tatsächlich keine schädlichen Bestandteile enthalten sind. Am besten mal beim Gesundheitsamt oder beim Lebensmittelüberwachungsamt nachfragen, die können bestimmt an die richtigen Stellen verweisen.

Es gibt da sicherlich auch noch Unterschiede darin, ob man es als bereits existierendes Unternehmen vermarkten möchte, oder ob man erstmalig als „Unternehmer“ tätig ist. Es wären z.B. noch das Gewerbeamt und Eichamt zu nennen, an die man bei einer solchen Sache denken muss.

Viele Güße

yvonne_g

der Zoll