Hallo zusammen
Mieter hat die Wohnung zum 30.9. gekündigt, da er aber eine neue Arbeitsstelle zum 1.9. anfängt und dafür auchnach Niedersachsen umziehen muß, verlässt er die Wohnung in Westfalen zum 30. August.
Muss er nun in dem letzten Monat September nur die Kaltmiete bezahlen oder auch die Nebenkosten ?
Strom kann er auch schon zum 30.August kündigen oder?
LG Freckle
Hallo!
???
Wieso denn die Nebenkosten für September nicht mehr ? Weil man nichts mehr verbraucht ?
Man ist doch aber selbst an den verbrauchsabhängigen Kosten mindestens mit 30-50% nach Wohnfläche dabei. Im Sept.kein Verbrauch auf Wasseruhr und Heizkostenverteiler, ja, aber am Gesamtverbrauch des Hauses ist man zu 30-50% nach seiner Wohnfläche dabei. Da kommt schon noch etwas hinzu.
Also zahlt man Anfang sept. seine reguläre Rate an Miete + NK- Vorauszahlung, wie vereinbart.
Strom ist unabhängig, da hat man ja selbst den Vertrag. Zählerstand am Auszugstag ablesen, dem Versorger mitteilen und gut ist es.
mfG
duck313
Hallo duck,
Strom ist unabhängig, da hat man ja selbst den Vertrag.
Zählerstand am Auszugstag ablesen, dem Versorger mitteilen und
gut ist es.
und kannst du mir erklären, warum der Vermieter für den letzten Monat der Vermietung die Stromkosten übernehmen soll?
Gruß
Joschi
Welche Stromkosten? - Die Wohnung ist leer und niemand verursacht Stromkosten!
Sollte der Wohnungszähler dennoch weiterzählen, muss das m. E. sehr wohl der VM bezahlen, da in diesem Fall ja offenbar ein Stromleck existiert (Erdschluß, diebischer Nachbar, diebischer VM, etc…). Das würde dann allerdings noch ganz andere Fragen aufwerfen…
Die Stromkosten vom Allgemeinzähler (Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung, etc…) werden mit den Nebenkosten abgerechnet und vom VM in Rechnung gestellt. Nur diese allgemeinen Stromkosten müssen im letzten Monat bezahlt werden!
Gruß Herr_Schulz
Welche Stromkosten? - Die Wohnung ist leer und niemand
verursacht Stromkosten!
Die Zählergebühr muß der Mieter natürlich bis zum Ende der Mietzeit bezahlen.
Gruß
Wenn doch der Mieter keine Kosten mehr verursacht,weder Müll noch Dreck im Hausflur ,kein Warmwasser/ Heizung?
Hmm. verstehe ich nicht ganz ,
LG Freckle
Hallo!
Was gibt es da nicht zu verstehen ?
Man ist doch rechtlich noch den ganzen September Mieter, also muss man auch alle anteiligen Kosten zahlen.
Egal ob man z.B. noch Müll einwirft.
Nach deinem Argument müsste man ja auch keine Miete mehr zahlen, wenn man schon Ende August komplett auszieht.
Das ist doch alles ausschließlich an die Mietzeit gekoppelt, nicht an die Bewohnzeit.
Bekommst Du etwa Geld zurück, wenn Du mehrere Monate verreist, aber die Wohnung behältst ? Nein.
Und so ist es hier auch.
mfG
duck313
Nein, das muss der Mieter nicht!
Ab dem Moment, in dem der Mieter den Vertrag mit dem Stromversorger kündigt, muss er auch keine Leihgebühr für den Zähler bezahlen. Die muss ab dann wieder vom Vermieter bezahlt werden, da der Vertrag ab dann, automatisch wieder mit dem Besitzer der Immobilie läuft.
Der Vermieter kann den Mieter ja auch nicht zwingen, einen Zähler vom Anbieter X zu mieten, wenn er z. B. lieber den Strom von Anbieter Y kaufen würde; und Anbieter Y eigene Zähler (z. B. digitale- mit Smartphonezugang) verwendet.
Der Besitzer (Vermieter) kann den Zähler allerdings ausbauen lassen, anstatt Grundgebühr/Leihgebühr zu zahlen; das geht!
Kommt nun ein neuer Mieter und schließt einen Vertrag mit einem Stromanbieter, so wird dieser dann, einen neuen Zähler einbauen, wenn aktuell keiner vorhanden sein sollte!
Gruß Herr_Schulz
Nein, das muss der Mieter nicht!
@ Herr_Schulz
Bitte sei doch so nett und begründe Deine Meinung, dann kann auch ein Fragesteller besser einschätzen, ob er durch eine falsche Antwort zu einer 5-Euro-Frage (hinsichtlich des Stroms) möglicherweise ein Vielfaches an Folgekosten auf sich zieht
Recht ist keine Frage von persönlichen Meinungen, sondern ergibt sich aus Gesetzen und Rechtsprechung
Nach BGB § 537 ist die Miete auch bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters bis zum Vertragsende zu zahlen - gleiches gilt für die Nebenkosten als Unterkostenart der Miete.
siehe z.B. auch
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin…
http://www.rechtsurteile.com/allgemein/vorzeitiger-a…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenkosten-bei-vorz…
Auch die anderen vertraglichen Nebenpflichten des Mieters bestehen bis zum regulären Vertragsende weiter -
- der Mieter muss dem Vermieter Besichtigungen mit Nachfolgemietern ermöglichen (dazu gehört dann u.U. auch dass Strom=Licht vorhanden ist)
- die Obhutspflicht/Sorgfaltspflicht (z.B. Mindestbeheizung damit keine Frostschäden entstehen)
http://www.mietkautionsbund.de/lexikon/obhutspflicht…