Müssen Nutzer einer Werkswohnung gemeldet sein?

In einem Haus mit insgesamt 8 Parteien hat eine Firma eine der Wohnungen als Werkswohnung angemietet. Diese ist jedoch beim Einwohnereldeamt nicht gemeldet, weder von der Firma, noch sind die Arbeitnehmer dieser Firma dort gemeldet.
Meine Frage ist etwas komplexer:

  1. Muss sich diese Firma beim Einwohnermeldeamt melden, dass sie diese Wohnung gemeldet hat?
    Meines Erachtens schon, denn die Wohnung ist ja vermietet und daher muss das auch eingetragen sein von wem.
  2. Die Arbeitnehmer, die in dieser Wohnung sind wechseln monatlich, zwischen 4 und 10 Personen. Ist das überhaupt zulässig? Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 61qm. Falls ja, müssen sich diese Personen dann auch beim Einwohnermeldeamt melden? Oder läuft das über die Firma?
  3. Ist es überhaupt zulässig in solch einem kleinen Gebäude eine Werkswohnung einzurichten, mit ständig wechselnden Mietern?

Generell stellt sich die Frage, welcher Umlageschlüssel wird beim Wasserverbrauch und sonstigen umlagefähigen Kosten angewandt, wenn die Anzahl der Personen ständig schwankt?
Melden müssen sich Personen bei derart kurzem Aufenthalt nicht.
Verstehe ich es richtig, dass das Haus einem anderen Eigentümer gehört und lediglich 1 Wohnung von dieser Firma angemietet wurde?
Das wäre bei einer Überbelegung eine Sache für die Gewerbeaufsicht bzw. die Polizei.

MfG
Ulla

Also die Wohnungen im Haus gehören alle verschiedenen Personen, von denen 6 Stück Eigentümer sind, also in der eigenen Wohnung wohnen. Die Betroffene Wohnung wird vom Eigentümer an diese Firma vermietet, die diese an die eigenen Mitarbeiter weiter vermietet. Die Nebenkosten regelt der Vermieter nehme ich an mit dem Mieter, bzw den Mietern. Ich wohne in einer der anderen Wohnung und frage deshalb, da durch den ständigen mieterwechsel andauernd Lärmbelästigung entsteht. Des weiteren arbeiten diese Leute Schicht, woraufhin es andauern zu jeder Tages und Nachtzeit zu enormer Lärmbelästigung kommt. Auf dem Einwohnermeldeamt haben wir erfahren dass weder die Arbeitnehmer noch die Firma auf dieser Adresse gemeldet sind. Könnte man in einer Eigentümer Versammlung darüber abstimmen, dass keine der Wohnungen als Werkswohnung genutzt werden darf? Danke schonmal für die Antwort.

Sorry, ich bin kein Anwalt und kann nur aus den Erfahrungen als Vermieter berichten.

Ich würde das Thema auf jeden Fall auf einer Eigentümerversammlung zur Sprache bringen, denn auch die Abnutzung von Treppenhaus etc. ist gravierender als wenn die Wohnung „normal“ genutzt würde.

MfG
Ulla

Das deutsche Meldegesetz besagt Folgendes:

Lebst Du länger als eine Woche in einer anderen Wohnung, musst Du Dich vorübergehend mit zweitem Wohnsitz dort anmelden. Der Begriff Werkswohnung besagt nur, dass diese Wohnung zweckgebunden für Angehörige des Unternehmens und späteststes mit Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigungsfristen vom Ex-Mitarbeiter zu räumen ist. Die Firma ist nicht verpflichtet, weder sich selbst, noch irgend jemand anderen polizeilich anzumelden. Die Größe der Wohnung spielt dabei keine Rolle und kann überall von einer Firma zu deren Konditionen angemietet werden, sofern es sich nicht um öffentlich geförderten Wohnraum handelt und einer gewerblichen Vermietung rechtlich nichts im Wege steht.

LG, Micha.

Bitte beachten: Ich bin kein Rechtsanwalt und darf daher nach dem Gesetz auch keine Rechtsauskünfte erteilen. Ich gebe hier nur meine eigenen Erfahrungswerte wider.

Hallo,

keine Ahnung :wink:
Ich würde einfach beim Einwohnermeldeamt anrufen und fragen; notfalls falschen Namen angeben.

Gruß

Heißt das nun also sie müssen sich anmelden oder nicht? Es handelt sich dabei um osteuropäische Personen, ich nehme an es sind Saisonarbeiter. Oder ist es so zu verstehen, dass sich die Personen selber anmelden müssen und dies nicht Aufgabe der Firma ist? Das heißt eine Firma kann eine Wohnung Mieten ohne dies melden zu müssen?! Dann ist aber doch die Wohnung vermietet ohne das dies auf dem Meldeamt vermerkt ist. Vielen dank schonmal,
Katharina

sry bin kein experte kann nicht helfen

Tut mir leid, das ist nicht mein Thema; zu speziell…

MfG

Hallo lilie2013,

die Fragestellung ist nicht mein Fachgebiet.

PST

  1. Muss sich diese Firma beim Einwohnermeldeamt melden, dass
    sie diese Wohnung gemeldet hat?
    Meines Erachtens schon, denn die Wohnung ist ja vermietet und
    daher muss das auch eingetragen sein von wem.

keine ahnung. aber wahrscheinlich ist dem einwohnermeldeamt die wohnung als solche völlig wurscht, weil es sich nur um menschen und deren meldeadresse kümmert.

  1. Die Arbeitnehmer, die in dieser Wohnung sind wechseln
    monatlich, zwischen 4 und 10 Personen. Ist das überhaupt
    zulässig? Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 61qm. Falls ja,
    müssen sich diese Personen dann auch beim Einwohnermeldeamt
    melden? Oder läuft das über die Firma?

nochmal keine ahnung, denn das hat mit mietrecht gar nix zu tun, sondern mit melderecht.

  1. Ist es überhaupt zulässig in solch einem kleinen Gebäude
    eine Werkswohnung einzurichten, mit ständig wechselnden
    Mietern?

ich denke schon, denn es gibt m.w. keine einschränkende gesetzliche regelung.

Liebe Ratsuchende,
Sie stellen hier Fragen zum Melderecht, dafür ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Grundsätzlich ist es Sache des Mieters, sich an seinem Wohnort zu melden. Möglicherweise ist der Aufenthalt der jeweiligen Bewohner so kurz, daß eine An- und Abmeldung zu viel Aufwand bedeutet.
Die Größe des Gebäudes spielt bei der Anmietung von Werkswohnungen keine Rolle. Eine Überbelegung der Wohnung wäre ein Problem des Vermieters, dagegen kann dieser einschreiten.

Guten Morgen lilie2013
die Wohnung wird über den Vermieter angemeldet.
Die Firma bezahlt die Miete an den Vermieter, die dann als Mieter beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein sollte.
Wobei das unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt wird,
Es ist nicht mehr zwickend erfordelich, dass Mieter gemeldet sind.
Die Arbeitnehmer wohnen dann,zeitweise dort, wie z.Bsp. Urlauber in einer Ferienwohnung.
Die Gäste müssen sich auch nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Selbstverständlich dürfen die Arbeitgeber dann immer wieder neue Arbeitnehmer dort wohnen lassen.
Werkswohnungen dürfen mit Einverständnis Eigentümergemeinschaft/Verwaltung eingerichtet werden.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,

zu deiner ersten Frage kann ich dir leiderkeine Antwort geben. Ich denke einmal, das die Firma die Wohnung melden wird, und zwar als Firmenwohnung. Diese Wohnung ist für die Firma steuerlich absetzbar, würde also Sinn machen.
Zu 2. Das ist durchaus zulässig, solange der Vermieter nicht anderes vereinbart hat. (muss im Mietvertrag stehen.)Dabeimüssen sich die Arbeitnehmer nicht dort anmelden, da sie nur für eine kurze befristete Zeit dort wohnen.
zu3. Wie die Bestimmung sind, was die Zulässigkeit angeht, kann ich leider keine Auskunft geben.
Das müsste man wohl beim Ordnugns - oder Wohnugsamt erfragen.
Gruss
Daylighter

Hallo lilie2013,

das müssten Sie den Vermieter fragen. Der kennt die Bedingungen unter denen er vermietet.
Bei Meldepflicht sagt Ihnen sichr das Einwohnermeldeamt bescheid.

Gruß Fred

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht beantworten

MFG Knaf

Hallo Katharina,
wenn Du aufmerksam meinen Text gelesen hättest, dann hättest Du schon alle Antworten dort lesen können.

Ja, die Osteuropäer müssen sich selber anmelden, wenn sie eine Wohnung länger als 1 Woche beziehen. Das gilt auch für Hotels und Pensionen. Die machen das allerdings schon am selben Tag, deswegen verlangen sie auch einen Ausweis beim Einchecken und lssen sich ein Anmeldeformular unterschreiben.

Das Meldeamt interessiert es nicht, ob eine Wohnung leer steht, oder nicht. Der Arbeitgeber hat keine Meldepflichten für seine Arbeitnehmer, schließlich zieht er ja auch nicht selber ein. Dafür ist jeder AN selbst verantwortlich.

Zum besseren Verständnis hier einmal die Meldebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, welches für alle Orte in D. gilt:

http://www.meldebox.de/Umzug-Berlin/Einwohnermeldeam…

Hallo lilie2013,

mit so einem Fall kenne ich mich leider nicht aus. Ich würde mich dazu evtl. beim Einwohnermeldeamt und dem Mieterverein erkundigen.

MfG

petra0801

Hallo
ich dachte eigentlich, ich hätte mich aus der Liste ausgetragen, weil es in letzter Zeit nur noch darauf hinauslief als Google-Ersatz zu dienen. Da muss ich gleich nochmal nachschauen …

zu 1+2
m.E. muss sich die Firma nicht melden, weil dort nicht wohnhaft und die Arbeitnehmer auch nicht, weil auch nicht dort dauerhaft wohnhaft.
Details dazu sollte das Meldegesetz des zutreffenden Bundeslandes liefern oder das zuständige Einwohnermeldeamt
Man muss sich ja auch nicht bei jedem Urlaubsaufenthalt an seinem Wohnort abmelden und am Urlaubsort anmelden

zu 3
von einem grundsätzlichen Verbot bzw. bestimmten gesetzlichen Vorgaben, wo eine Werkswohnung (oder z.B. eine Ferienwohnung) mit ständigen wechselnden Bewohnern sein darf ist mir nichts bekannt
Ggf kann das örtlich zuständige Bauamt mehr dazu sagen

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, ob seine vermietete Wohnung durch Art und Umfang der Nutzung möglicherweise mehr abgenutzt wird, als durch „normale“ Mietnutzung.
Da wir hier im Bereich Mietrecht sind, könnte sich allerdings die Frage stellen, ob aus der Nutzung einer 61m² Wohnung mit 4-10 Personen unzumutbare Beeinträchtigungen der anderen Mieter entstehen.

Hallo! Ich denke wenn es den Vermieter nicht stört, können soviele Personnen da wohnen und wechseln wie es halt ist. Und beim Anwohnermeldeamt muß sich jeder selber melden wenn er länger als drei Wochen da verbleibt.Ob die Firmen so was melden müssen weiß ich nicht. Denke eher nicht.