In einem Haus mit insgesamt 8 Parteien hat eine Firma eine der Wohnungen als Werkswohnung angemietet. Diese ist jedoch beim Einwohnereldeamt nicht gemeldet, weder von der Firma, noch sind die Arbeitnehmer dieser Firma dort gemeldet.
Meine Frage ist etwas komplexer:
- Muss sich diese Firma beim Einwohnermeldeamt melden, dass sie diese Wohnung gemeldet hat?
Meines Erachtens schon, denn die Wohnung ist ja vermietet und daher muss das auch eingetragen sein von wem. - Die Arbeitnehmer, die in dieser Wohnung sind wechseln monatlich, zwischen 4 und 10 Personen. Ist das überhaupt zulässig? Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 61qm. Falls ja, müssen sich diese Personen dann auch beim Einwohnermeldeamt melden? Oder läuft das über die Firma?
- Ist es überhaupt zulässig in solch einem kleinen Gebäude eine Werkswohnung einzurichten, mit ständig wechselnden Mietern?