Müssen Paneelen weg ?

Hallo Leute,

angenommen das Haus in dem ich wohne wird „modernisiert“.
Das heisst, Außendämmung, neues Bad und Zentralheizung.

Nun möchte die Wohnungsbaugesellschaft auch noch bei Gelegenheit die Elektroleitungen im Flur der Wohnung erneuern. Dazu müssten die Paneelen (die noch schöner aussehen wie eine tapezierte Wand) weg.
Der Bauleiter meint „wir können die nicht wieder dran machen. und wir prüfen ob sie sich dafür damals eine Genehmigung geholt haben…“.

Angenommen ich hab keine Genehmigung dafür bekommen. Kann er die wirklich einfach weg machen und vernichten ?

hallo.

Nun möchte die Wohnungsbaugesellschaft auch noch bei
Gelegenheit die Elektroleitungen im Flur der Wohnung erneuern.
Dazu müssten die Paneelen (die noch schöner aussehen wie eine
tapezierte Wand) weg.
Der Bauleiter meint „wir können die nicht wieder dran machen.
und wir prüfen ob sie sich dafür damals eine Genehmigung
geholt haben…“.

also die paneele hat der mieter eingebaut und selbst bezahlt?

Angenommen ich hab keine Genehmigung dafür bekommen.

es ist natürlich immer ratsam, vor baulichen veränderungen die erlaubnis des vermieters einzuholen.
für derartige innenausbauten ist aber eigentlich keine genehmigung erforderlich - zumindest sehe ich hier keinen erheblichen eingriff in die bausubstanz.
der mieter kann diesbezüglich in seiner wohnung machen was er will.
er muß nur bei auszug auf verlangen des vermieters den ursprungszustand wiederherstellen.

Kann er die wirklich einfach weg machen und vernichten ?

er kann verlangen, daß der mieter sie weg machst.
wenn er es macht, kann er verlangen, daß der mieter den aufwand bezahlst.
beschädigen oder gar vernichten darf er sie selbstverständlich nicht. sie sind ja nicht sein eigentum.

gruß

michael

Servus,

wenn Du sie selber abnimmst, ist gewährleistet, dass sie hinterher in einem Zustand sind, der es erlaubt, sie wieder anzubringen.

So what?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo!

Nicht vernichten,wenn man sie auch beschädigungslos abnehmen kann !

Im übrigen,was spricht dagegen,sie selbst abzunehmen ? Dann kann man sie auch später evtl. selbst wieder anbringen.
Das man vorher und später vielleicht verstärkt auf die unsichtbaren Kabel achten muss ist klar.
Für Schäden durch Anbohren der Leitungen ist man voll selbst verantwortlich !

Die Wohnungsbaugesellschaft stellt den Zustand der Wände nach der Renovierung wieder her,so wie sie einmal im Grundzustand(Einzug) waren. Also Tapete,Farbe oder Fliesen,das würden sie wieder neu machen.
Selbst angebrachte Wanddeko wie Putz oder Verkleidungen nicht.

Mfg
duck313

MfG
duck313

Huhu,

nein, der Mieter hat zwar bei angekündigten Modernisierungen eine Mitwirkungspflicht, diese ist aber damit genüge getan, dass der Mieter die Modernisierung zulässt, sprich die Tür öffnet um die Handwerker die Arbeit machen zu lassen.

Schäden die durch die Arbeiten am Eigentum des Mieters entstehen gehen zu lasten des vermieters (hat ggf. Regressansprüche gegenüber den Handwerkern)

Nach getarner Arbeit ist die Wohnung wieder in den zustand zu bringen, in den der Mieter diese Hatte, denn während der Benutzungsphase kann dieser die Wohnung frei gestalten, solange er keine Schäden verursacht. Was bei einer Viertäfelung die richtig gebaut wird nicht geschieht.