Müssen Produkte aus China 'Made in China' tragen?

Wenn man ein Produkt in China herstellen lässt und dieses nach Deutschland importiert, um es hauptsächlich auf dem deutschen Markt und ggf. noch innerhalb der EG zu verkaufen, muss dieses Produkt dann „Made in China“ tragen oder ist diese Angabe nicht rechtlich vorgeschrieben innerhalb der EG?

Eine Antwort mit passendem Link wäre hilfreicher als ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“.

Danke :smile:

Hi,

es kommt darauf an um welche Waren es sich handelt.

Mal am Beispiel BRD: ein Zwang für eine Made in Kennzeichnung besteht grundsätzlich erst mal nicht, aber für Waren des Landwirtschafts- und Ernährungssektors ist die Ursprungsangabe teilweise vorgeschrieben.

Auf Seite 3 & 4 kannst hier auch etwas dazu finden: http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads…

Übrigens, es kommt gar nicht gut an, wenn man aus China Artikel mit dem Aufdruck „Made in Germany“ importiert und das jemandem an der Grenze auffällt :wink:

Gruss,
Little.

Hallo,
ich weiss es auch nicht konkret.
Aber ich kann es mir nicht vorstellen, da viele deutsche Firmen, Produkte in China produzieren lassen, aber trotzdem legal mit made in germany kennzeichnen.

Ich habe hier etwas über Kennzeichnungspflicht gefunden. Leider ist China in der Liste nicht erwähnt. Das kann aber auch heissen, dass es da keine Kennzeichnungspflicht gibt.
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/internat…

Gruss

Nunja, mir geht es auch nicht darum zu wissen ob ein Produkt aus China mit „Made in Germany“ gekennzeichnet werden soll/darf, sondern ob Produkte aus China mit „Made in China“ gekennzeichnet werden müssen zum Vetrieb in der EG. Das Produkt sind Textilerzeugnisse. Denn mit Made in China verbindet man ggf. schlechte Qualität, was aber nicht stimmen muss.

Wenn man ein Produkt in China herstellen lässt und dieses nach
Deutschland importiert, um es hauptsächlich auf dem deutschen
Markt und ggf. noch innerhalb der EG zu verkaufen, muss dieses
Produkt dann „Made in China“ tragen oder ist diese Angabe
nicht rechtlich vorgeschrieben innerhalb der EG?

Man kann sogar „Made in Germany“ drauf schreiben, solange man nur ein bißchen was in Deutschland erledigt.
[…] Auch wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zugekauft wurden, darf das Erzeugnis die Bezeichnung Made in Germany tragen, sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen."

Rechtliche Vorschriften zu „Made in“ gibt es so eigentlich nicht, also vorgeschrieben ist nichts. Außer wie schon richtig gesagt, bei den Lebensmittel. So ziemlich das einzige, was zählt ist §3 UWG
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__3.html
Aber dafür müsste ein Mitbewerber klagen… Den Zoll interessiert es kaum, solange alle Abgaben stimmen und es keine Plagiate sind.

Gruß,
Andreas

Habe deine Antwort nicht mehr gelesen. Zu Textilien heißt es hier:
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder…

7. HERKUNFTSBEZEICHNUNG „MADE IN …“
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Herkunftsbezeichnung. Weitere Informationen hierzu enthält unser Merkblatt „Herkunftsbezeichnung“.

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Danke! Dieses Merkblatt hat mir alle Fragen beantwortet die ich hatte :smile:
Was ich daraus gelernt habe:
FREIWILLIG: „Made in…“ muss nicht auf dem Textilprodukt stehen. Wäschesymbole sind freiwillig.
PFLICHT: Angabe über die Zusammensetzung des Textilproduktes ist PFLICHT. Und wenn man ganz sicher gehen will auch auf der Landessprache dort wo das Produkt vertrieben wird.