Wenn man ein Produkt in China herstellen lässt und dieses nach
Deutschland importiert, um es hauptsächlich auf dem deutschen
Markt und ggf. noch innerhalb der EG zu verkaufen, muss dieses
Produkt dann „Made in China“ tragen oder ist diese Angabe
nicht rechtlich vorgeschrieben innerhalb der EG?
Man kann sogar „Made in Germany“ drauf schreiben, solange man nur ein bißchen was in Deutschland erledigt.
[…] Auch wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zugekauft wurden, darf das Erzeugnis die Bezeichnung Made in Germany tragen, sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen."
Rechtliche Vorschriften zu „Made in“ gibt es so eigentlich nicht, also vorgeschrieben ist nichts. Außer wie schon richtig gesagt, bei den Lebensmittel. So ziemlich das einzige, was zählt ist §3 UWG
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__3.html
Aber dafür müsste ein Mitbewerber klagen… Den Zoll interessiert es kaum, solange alle Abgaben stimmen und es keine Plagiate sind.
Gruß,
Andreas