schlußschlussist das rechtens.unsere volksbank will die rückvegütung,die sie beim abschlußeines darlehens und bausparvertrages erhalten hat. nicht offenlegen?
Hallo!
Meiner Ansicht anch muß die BAnk eine „Rückvergütung“ nur dann transparent machen, wenn Sie denn eine bekommen hat. Vielleicht hat die Bank sich selbst refinanziert und hat das Darlehen nicht vermittelt. (?)
Die Kosten/Provision des Bausparvertrags steht unter „Abschlußgebühr“.
Grüße,
Hallo,
schlußschlussist das rechtens.unsere volksbank will die
rückvegütung,die sie beim abschlußeines darlehens und
bausparvertrages erhalten hat. nicht offenlegen?
Die Bank muß Auskunft geben, ob - und wenn ja- in welcher Höhe sie Rückvergütungen erhalten hat. BGH- Urteil.
Gruß:
Manni
Hallo Manni,
kannst Du den Link zu dem Urteil posten?
Danke und viele Grüße,