Müssen Sachbearbeiter beraten?

Hallo,

seltsame Geschichte:

Jemand (ein alleinerziehender Student) hat vor geraumer Zeit Wohngeld beantragt. Die Sachbearbeiterin sagte ihm, dass wahrscheinlich der Sohn des Studenten Wohngeld bekommen würde, sie bräuchte dann nur noch einen Nachweis, dass die Miete bezahlt wird, daraufhin sagte der Antragssteller, dass seine Eltern momentan die Miete zahlen, weil das mit dem BaFöG Antrag noch nicht durch sei. Die Sachbearbeiterin meinte, das sei kein Problem.

Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das doch ein Problem war. Wohngeld hätts gegeben, wenn die Eltern dem Studenten das Geld als Unterhalt gezahlt hätten und er es dann dem Mieter überwiesen hätte.

Hätte die Sachbearbeiterin das nicht sagen müssen?

Jedenfalls ist sie mit dem Antragssteller so verblieben, dass der Antrag bearbeitet wird, sobald sie den BaFöG Bescheid hat. Dieser konnte ihr jedoch erst im Januar nachgereicht werden.

Da nach Einreichen des Bescheids jedoch nichts passierte, rief der Student an und fragte, ob der Antrag nun komplett sei. Eine Kollegin der Sachbearbeiterin bestätigte dies. Sie sagte, es hätte nur noch der Bescheid gefehlt.

2 Wochen später rief der Student nochmal an. Diesmal erreichte er die Sachbearbeiterin, die angab, dass der Antrag schon im September abgelehnt worden sei, da er die Miete ja nicht selbst bezahlt. Den Brief hat der Antragssteller aber nie bekommen.

Als er sich deswegen beschwerte, sagte die Sachbearbeiterin plötzlich, der Antrag wäre ohnehin abgelehnt worden, weil die Eltern zu viel verdienen, was jedoch eigentlich nicht sein kann, weil sie ja nichts mit dem Wohngeld des Enkels zu tun haben, oder?
Sie sagte noch, sie würde keine Tipps geben, damit sich der Student das irgendwie hindrehen kann, aber steht ihm das Geld nicht zu?

Weiß jemand, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, das Wohngeld für August bis Januar doch noch zu bekommen?

Kann der Student sich beschweren, weil er die wichtige Info, dass er die Miete unbedingt selbst überweisen muss, nicht bekommen hat? Den Brief nicht erhalten hat, oder…?

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen…

Danke und viele Grüße,

Markus

Hallo Markus,

Ämter müssen nicht beraten oder Vorschläge machen, unter welchen Voraussetzungen Bürger Leistungen beziehen können.
Finanzämer beraten ebenso nicht, wie man Steuern sparen könnte.
Hierfür gibt es Beratungsstellen oder auch Fachanwälte.

Wenn es um Wohngeld geht, ist es eigentlich naheliegend, dass als erstes der Nachweis erbracht werden muss, dass die Miete auch vom Antragsteller selbst an den Mieter gezahlt wird. Ist dies nicht der Fall - ganz egal aus welchem Grund - besteht zu diesem Zeitpunkt auch kein Anspruch, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Was lernen wir daraus? Künftig Anträge schriftlich formulieren (zum Gespräch mitnehmen) und auf schriftliche Bescheide bestehen. Hierzu kann ggf. Widerspruch eingelegt werden.

Viele Grüße
Maralena