Guten Tag,
Guten Tag, ich bekomme das 2. Jahr das Schülerbafög(Sonst nichts). Nun muss ich dummerweise ab sep.09 gezgbühren nachzahlen. Ich ging im vorfeld davon aus, dass man als Schüler nichts zahlen muss, auch wenn man in einer eigenen Wohnung lebt. Der GEZ-Beauftragte versicherte mir auch, dass ich als Schüler nichts nachzahlen muss, ich müsste die Rechnung nur meinem Sachbearbeiter vorlegen muss(die haben damit aber nichts zu tun). Aufgrund meiner Unerfahrenheit unterschrieb ich den Vertrag.Und Jetzt heisst es, dass ich alles bis Jan.09 nachzahlen muss. kann mir jemand sagen, ob es sich da was machen lässt?
Guten Tag,
Guten Tag, ich bekomme das 2. Jahr das
Schülerbafög(Sonst
nichts). Nun muss ich dummerweise ab sep.09 gezgbühren
nachzahlen. Ich ging im vorfeld davon aus, dass man als
Schüler nichts zahlen muss, auch wenn man in einer
eigenen
Wohnung lebt. Der GEZ-Beauftragte versicherte mir auch,
dass
ich als Schüler nichts nachzahlen muss, ich müsste die
Rechnung nur meinem Sachbearbeiter vorlegen muss(die
haben
damit aber nichts zu tun). Aufgrund meiner
Unerfahrenheit
unterschrieb ich den Vertrag.Und Jetzt heisst es, dass
ich
alles bis Jan.09 nachzahlen muss. kann mir jemand sagen,
ob es
sich da was machen lässt?
Hallo,
schau hier unter Punkt 5.a:
http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger…
Es stimmt,dass du als Bafög-Empfänger kein GEZ zahlen
musst, ALLERDINGS nur dann wenn du auch einen
entsprechenden Antrag gestellt hast!!! Rückwirkend kann
man sich nicht mehr befreien lassen, auch dann nicht wenn
der „Mitarbeiter“ das gesagt hat. Kannst du mir sagen was
genau du unterschrieben hast? Bist du denn in deiner
eigenen Wohnung gemeldet oder noch bei den Eltern? Wenn
du schon unterschrieben hast, dass du seit Januar09
Geräte hast und keinen Befreiungsantrag (mit Kopie deines
Bafög-Bescheides) gestellt hast, dann sieht es leider
sehr schlecht aus, sorry!
Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne nochmal melden.
MfG
vita
Guten Tag,
Guten Tag, ich bekomme das 2. Jahr dasSchülerbafög(Sonst
nichts). Nun muss ich dummerweise ab sep.09
gezgbühren
nachzahlen. Ich ging im vorfeld davon aus, dass man
als
Schüler nichts zahlen muss, auch wenn man in einer
eigenen
Wohnung lebt. Der GEZ-Beauftragte versicherte mir
auch,
dass
ich als Schüler nichts nachzahlen muss, ich müsste
die
Rechnung nur meinem Sachbearbeiter vorlegen muss(die
haben
damit aber nichts zu tun). Aufgrund meiner
Unerfahrenheit
unterschrieb ich den Vertrag.Und Jetzt heisst es,
dass
ich
alles bis Jan.09 nachzahlen muss. kann mir jemand
sagen,
ob es
sich da was machen lässt?
Hallo,
schau hier unter Punkt 5.a:
tml
Es stimmt,dass du als Bafög-Empfänger kein GEZ zahlen
musst, ALLERDINGS nur dann wenn du auch einen
entsprechenden Antrag gestellt hast!!! Rückwirkend
kann
man sich nicht mehr befreien lassen, auch dann nicht
wenn
der „Mitarbeiter“ das gesagt hat. Kannst du mir sagen
was
genau du unterschrieben hast? Bist du denn in deiner
eigenen Wohnung gemeldet oder noch bei den Eltern?
Wenn
du schon unterschrieben hast, dass du seit Januar09
Geräte hast und keinen Befreiungsantrag (mit Kopie
deines
Bafög-Bescheides) gestellt hast, dann sieht es leider
sehr schlecht aus, sorry!Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne nochmal
melden.
MfG
vita
Danke für ihre Antwort))
das war ein normale Anmeldeformular,was ich
unterschrieb,nähmlich dass ich sept.09 ei tv-gerät
habe.ab januar 2010 habe ich eine Befreiung veranlasst.
Ich bin Untermieter einer Wohnung, die ich von meinem
Bafög bezahle.
Gruß
Guten Tag,
Guten Tag, ich bekomme das 2. Jahr dasSchülerbafög(Sonst
nichts). Nun muss ich dummerweise ab sep.09
gezgbühren
nachzahlen. Ich ging im vorfeld davon aus, dass man
als
Schüler nichts zahlen muss, auch wenn man in einer
eigenen
Wohnung lebt. Der GEZ-Beauftragte versicherte mir
auch,
dass
ich als Schüler nichts nachzahlen muss, ich müsste
die
Rechnung nur meinem Sachbearbeiter vorlegen muss(die
haben
damit aber nichts zu tun). Aufgrund meiner
Unerfahrenheit
unterschrieb ich den Vertrag.Und Jetzt heisst es,
dass
ich
alles bis Jan.09 nachzahlen muss. kann mir jemand
sagen,
ob es
sich da was machen lässt?
Hallo,
schau hier unter Punkt 5.a:
h
tml
Es stimmt,dass du als Bafög-Empfänger kein GEZ zahlen
musst, ALLERDINGS nur dann wenn du auch einen
entsprechenden Antrag gestellt hast!!! Rückwirkendkann
man sich nicht mehr befreien lassen, auch dann nicht
wenn
der „Mitarbeiter“ das gesagt hat. Kannst du mir sagen
was
genau du unterschrieben hast? Bist du denn in deiner
eigenen Wohnung gemeldet oder noch bei den Eltern?Wenn
du schon unterschrieben hast, dass du seit Januar09
Geräte hast und keinen Befreiungsantrag (mit Kopiedeines
Bafög-Bescheides) gestellt hast, dann sieht es leider
sehr schlecht aus, sorry!Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne nochmal
melden.
MfG
vita
Danke für ihre Antwort))
das war ein normale Anmeldeformular,was ich
unterschrieb,nähmlich dass ich sept.09 ei tv-gerät
habe.ab januar 2010 habe ich eine Befreiung
veranlasst.
Ich bin Untermieter einer Wohnung, die ich von meinem
Bafög bezahle.
Gruß
Hallo,
wenn dein Vermieter bzw. der der eigentlich in der
Wohnung gemeldet ist schon GEZ bezahlt, dann musst du
selbst nicht mehr bezahlen, da der Haushalt (also auch
der Fernseher) ja schon bei der GEZ gemeldet ist.
Ansonsten musst du leider Sep09 bis Dez09 nachzahlen.
Wenn dein Vermieter in der Wohnung gemeldet ist und
schon GEZ zahlt (oder selbst befreit ist) dann teile
das der GEZ mit, denn doppelt bezahlen muss kein
Haushalt.
MfG
vita
Auf jeden fall die geschäftsbedingungen im Internet nachlesen. dann doch zur rechtsberatung( ggf. im rathaus oder eben zum Anwalt. Hier gleich über
Prozeßkostenhilfe beraten lassen.
Hoffe, das hilft. Viel Glück!
gruß, Sabine