Müssen Sie Raus?

Mieter wollten zum 1.11.2010 in eine Neue Wohnung umziehen, den neuen Mietvertrag haben Sie auch unterschrieben…Natürlich haben Sie auch dann die Kündigung für die Alte Wohnung abgeschickt…und der jetziger Vermieter hat auch schon einen Nachmieter… Aber Sie haben dann am 22.10.2010 erfahren dass der jetziger Mieter Ihrer neuen Wohnung nicht ausziehen will…und Sie können nicht zum 1.11.2010 rein…und Sie wissen nicht wann sie einziehen können…Kann sie Der Jetziger vermieter zum 1.11.2010 vor die Tür schmeißen…??
Ach ja Sie haben noch ein 8 Monate altes Baby!!!

Wenn sie die Wohnung nicht räumen, werden sie ihrem alt Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig. Wenn sie nicht in ihre neue Wohnung einziehen können wird ihr neuer Vermieter ihnen gegenüber schadenersatzpflihtig.
Wenn da Hotel, Möbeleinlagerung usw. auflaufen wird das richtig teuer.
Man sollte schnellstmöglich das Gespräch mit allen Beteiligten suchen, um den Schaden möglicherweise minimieren zu können.

vnA

Der jetzige Vermieter kann sie - notfalls per Räumungsbefehl - recht schnell vor die Tür setzen, denn er hat ja bereits ihre eigene ausdrückliche schrifliche Willenserklärung vorliegen, termingerecht ausziehen zu wollen. Außerdem gibt es sowas wie kindgerechte Hotels, und damit ist ein 8 Monate altes Baby auch kein Problem.

Jenes Problem hat vielmehr der neue Vermieter (oder letztlich dessen bisheriger Mieter, aber das ist egal), denn dieser Vermieter wird vertragsbrüchig und ist dem neuen Mieter damit für dessen sämtliche Aufwendungen (Zwischenlagerung Hausrat, Hotel,…) in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. (Wobei mich die Situation verwundert, dass der Vermieter mit Nachmietern einen Wohnungsmietvertrag abschließt und die Wohnung weder frei ist noch der bisherige Mieter offenbar auszugswillig ist.)

Ich würde zwar versuchen, das gütlich zu regeln, aber dazu beiden Seiten sofort reinen Wein einschenken und, falls sich nicht schnell eine gute Lösung abzeichnet, einen Anwalt nehmen, um das rechtssicher durchzuziehen.

Gruß
smalbop

Man sollte schnellstmöglich das Gespräch mit allen Beteiligten
suchen, um den Schaden möglicherweise minimieren zu können.

leider ist es denjenigen die das problem verursacht haben
oft egal ob der schaden minimiert wird oder nicht, den jene
haben meist eh nix mehr zu verlieren - ganz im gegenteil, oft
wird sehenden auges in kauf genommen dass der schaden, wer auch
immer am ende ihn tragen muss, steigt und steigt…

gruß
ad

Hallo!

(Wobei
mich die Situation verwundert, dass der Vermieter mit
Nachmietern einen Wohnungsmietvertrag abschließt und die
Wohnung weder frei ist noch der bisherige Mieter offenbar
auszugswillig ist.)

Mich wundert das nicht. Wenn man als Vermieter sich Leerstand nicht leisten kann, dann muß versuchen, übergangslos zu vermieten. Das geht nur, wenn man darauf baut, daß der Vormieter auch auszieht - und da ist „auszugswillig“ ein dehnbarer Begriff. Wie die Frage des UP zeigt, gibt es ja immer wieder Mieter, die glauben, es sich dann doch anders überlegen zu können. Das haben wir hier doch in hübscher Regelmäßigkeit … „Ich habe keine neue Wohnung gefunden, muß ich ausziehren?“ … "Ich will jetzt doch nicht umziehren, muß ich ausziehen? … „Wir haben uns doch versöhnt, muß ich ausziehen?“ …

Wahrscheinlich steht der Nachmieter für die Wohnung des Fragestellers auch schon in den Startlöchern. :smile:

Gruß,
Max

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Man sollte schnellstmöglich das Gespräch mit allen Beteiligten
suchen, um den Schaden möglicherweise minimieren zu können.

leider ist es denjenigen die das problem verursacht haben
oft egal ob der schaden minimiert wird oder nicht

Naja, der Fragesteller macht sich aber auch nicht gerade viele Gedanken über den Schaden, der entsteht, wenn er in der Wohnung bleibt. :smile:

Gruß,
Max