Müssen Stiefkinder Pflegeversicherung zahlen ?

Wir überlegen, ob für uns eine private Pflegeversicherung nötig ist.

Meine Situation ist folgende:

Mein Mann hatte bereits 2 Kinder, als wir uns kennen lernten.
Die Kinder sind von mir nicht adoptiert worden und ich selbst habe keine Kinder.

Ich frage mich, ob – im Fall der Fälle – die Kinder in die Pflicht genommen würden, wenn ich mal die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen müsste ??

Oder müssten das eventuell meine Geschwister ??

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bea

Eigentlich geht es hier mehr ums Unterhaltsrecht, nicht um die Pflegeversicherung. Ich versuche es mal …

Angehörige sind einander in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet. In der Praxis betrifft das Eltern und Kinder, letztere im rechtlichen Sinn. Sie sind mit den Kindern nicht verwandt und damit haben diese keine Unterhaltspflichten.

Eine private Pflegeversicherung lohnt, wenn man über Vermögenswerte verfügt, die im Pflegefall geschützt werden sollen. Ferner dann, wenn man sich eine gute Pflege durch bezahlte Kräfte sichern möchte ohne sozialhilfebedürftig zu werden.

Dementsprechend hoch muss die Versicherungsleistung bemessen sein, kleine Beträge von 100 oder 200 Euro reichen häufig nicht aus. Achten Sie also auf eine realistische Bedarfsschätzung (was soll in welcher Höhe abgesichert werden?) und den Preis der Versicherung. Je älter man ist, desto unwirtschaftlicher sind diese Versicherungen. Hier fährt man ggf. mit einem Sparplan besser (ok, im Moment ist das auch keine gute Idee …). Aufgrund der induviduellen Situation lässt sich hier keine generelle Empfehlung geben.

Hallo,
da bin ich der falsche Experte, ich befasse mich nur mit der Pflegeversicherung als solches - wenn es um die Frage geht, wer für die „Restkosten“ aufkommt, Familie oder Staat, da sollte ein Expert für Sozialamtsfragen kontaktiert werden.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Erläuterung!
bea

Vielen Dank für die Rückmeldung!
bea

Hallo!

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden keine Angehörigen herangezogen. Anders sieht es aus, wenn die leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Hilfebedarf zu decken und auch kein eigenes Einkommen / vermögen dies abdecken kann. Dann kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger gestellt werden. Dieser prüft ab, ob Angehörige unterhaltspflichtig sind. Diese müssen jedoch sehr gut verdienen, um herangezogen zu werden. ich bin mir nicht ganz sicher, ob die nicht adoptierten Kinder mit dazu zählen.
Viele Grüße
Katrin

Danke für die Rückmeldung !

mfg
bea

Danke trotzdem für die Rückmeldung.
bea

Hallo Bea, dazu kann ich leider gar nichts sagen. Vielleicht weiß das Bürgertelefon Pflegeversicherung mehr: 01805-9966033
Viel Glück!

Herzlichen Dank für die Rückmeldung und den Hinweis.
bea

Hallo Bea, dazu kann ich leider gar nichts sagen. Vielleicht
weiß das Bürgertelefon Pflegeversicherung mehr: 01805-9966033
Viel Glück!

Hallo Bea,

wenn Du pflegebedürftig werden solltest, hat das mit Zahlungsverpflichtungen von Verwandten erstmal nichts zu tun. Das wird erst dann interessant, wenn Du Hilfe vom Sozialamt benötigst um die Pflegekosten zu decken (z. B. bei Unterbringung im Pflegeheim). Deine Geschwister werden dabei nicht herangezogen, bei den Stiefkindern bin ich mir nicht sicher. Dein Mann aber auf jeden Fall.
Eine private Pflegeversicherung ist Ansichtssache. Sie kann nützlich sein, wenn Du zu Hause versorgt wirst, die Heimkosten wird sie nicht decken.

Mit freundlichen Grüßen

Gert

Hallo Bea,
also die Frage ist leicht zu beantworten.
Als erstes würden deine Kinder oder deine Eltern in Anspruch genommen bzw. alle Angehörigen 1sten Ranges. Danach die Kinder deiner Kinder oder deine Geschwister da 2ten Ranges.
Es können natürlich auch alle vom Sozialamt als möglich Ansprechpartner in die Leistungspflicht genommen werden. Wobei natürlich immer der Freibetrag zu berücksichtigen ist.

Eine private Pflegeversicherung ist sicherlich immer ein sehr sehr gute Idee. Am Besten eignet sich hierfür eine Pflegetagegeldversicherung, da diese unabhängig davon ist ob Du Leistungen in Anpruch nimmst oder nicht. Sie zahlen immer entsprechend der Pflegestufe.

Gruß
KM

Kleine Ergänzung zu meiner Antwort:

Natürlich betrifft das nur die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen wurden und nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden können, denn dann springt das Sozialamt ein. Das würde als erstes alles Vermögen zu Geld machen z.B. Grundstücke, Häuser, Lebensversicherung ect. Wenn nichts mehr übrig ist, dann sucht es sich eben die gesetzlichen Angehörigen. Bruder und Schwester würden übrigens nicht in Anspruch genommen (war ein Fehler von mir). Es gilt die gerade Abstammungsreihe!! Als die Oma oder die Mutter deiner Oma und die Kinder deiner Kinder oder deren Kinder wiederum ja.

Danke für die Rückmeldung und die Ausführung :smile:
LG
bea

Danke für den Hinweis.
LG
bea

Hm, danke für die Informationen und Erklärungen, das bestärkt mich in meinen Überlegungen :smile: Vor allem mit der Pflegetagegeldversicherung, das ist sicher wichtig. Danke !

LG
bea

Grundsätzlich ist die Leistung der Pflegeversicherung nicht an das Einkommen der Familie oder Angehörigen gekoppelt! Es sind Leistungen die jedem Versicherten zustehen, ohne das das eigene, oder das Einkommen der Familie/Angehörigen abgefragt wird! Ob Privat weiter vorgesorgt werden soll muß jeder für sich entscheiden. Sicher ist, das die Leistungen der Pflegeversicherung für eine profesionelle tägliche Pflege, auch zu Hause nicht ausreicht und oft Eigenanteile zu zahlen sind. Ist man selber nicht in der Lage dies zu zahlen muß man Hilfe zur Pflege beim örtlichen Sozialträger (sozialamt) beantragen. Diese „Hilfe zur Pflege“ ist dann eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII - und nicht der Pflegeversicherung.

Vielen Dank für die Erklärung !!
mfg
bea