Ich studiere und mache zur Zeit für 5 Monate ein freiwilliges Praktikum (das Pflichtpraktikum habe ich schon gemacht).
Ich habe jetzt meine Verdienstabrechnung bekommen, und es wurden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Arbeitlosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Man hat mir gesagt, die Lohnsteuer gibts am Jahresende zurück, wenn ich ne Steuererklärung mache.
Beim meinem Pflichtpraktikum habe ich sogar mehr verdient, und das Geld wurde mir trotzdem jeden Monat komplett ohne Abgaben ausgezahlt.
Warum dieser Unterschied? Weil das eine ein Pflicht-, das andere ein freiwilliges Praktikum ist?
Habt Ihr da eine Erklärung für?
da du dieses studium bestimmt in vollzeit machst, gilt es als
normale arbeit. hier ist es ganz normal, das dir:
19,1% rente
6,5% arbeitslosenvers.
1,7% pflegevers.
12-15% krankenkasse
und davon exakt ein halb abgezogen werden!
im vorpraktkum hast du bestimmt unter 20h gearbeitet oder dein
arbeitgeber hat einfach einen fehler gemacht…
Das stimmt nicht ganz, mein Pflichtpraktikum war ebenso Vollzeit wie mein jetziges Praktikum. Und die vorherige Firma ist ein riesiges bekanntes Unternehmen, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß sie dort einen Fehler gemacht haben. Eher würde ich das bei der jetzigen Firma denken.
Davon mal abgesehen, ich zahl doch meiner Krankenkasse schon Kranken- und Pflegeversicherung, wieso also 2mal?
Und ich verdiene nur 450,- (ohne Abzüge), ist das nicht sowieso zu wenig für Abgaben? (Zum Vergleich: bei der vorherigen Firma gabs 600,-).
Ich studiere und mache zur Zeit für 5 Monate ein freiwilliges
Praktikum (das Pflichtpraktikum habe ich schon gemacht).
Ich habe jetzt meine Verdienstabrechnung bekommen, und es
wurden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-,
Arbeitlosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Man hat mir
gesagt, die Lohnsteuer gibts am Jahresende zurück, wenn ich ne
Steuererklärung mache.
Beim meinem Pflichtpraktikum habe ich sogar mehr verdient, und
das Geld wurde mir trotzdem jeden Monat komplett ohne Abgaben
ausgezahlt.
Warum dieser Unterschied? Weil das eine ein Pflicht-, das
andere ein freiwilliges Praktikum ist?
ja
Habt Ihr da eine Erklärung für?
Studentenstatus heisst: Vollzeit studieren incl. aller lt. Studienordnung vorgeschriebenen Tätigkeiten, z.B. Praktika. In den Ferien wird nicht studiert, daher kann Student in den Ferien Vollzeit verdienen.
Bleibst Du innerhalb dieser Grenzen, gelten für Dich die Regelungen für Studenten, die auch dein Pflichtpraktikumsbetrieb richtig angewandt hat.
Gehst Du mehr als 19,5h / Woche im Semester arbeiten gleich wie Du es nennst, kannst Du (lt. Ansicht der dt. Rechtssprechung) nicht Vollzeit studieren, d.h. du fällst aus dem obigen Raster raus und mutierst zum 08/15- Beschäftigten, der aus Spass an der Freude/ zur Weiterbildung/ um Semesterticket zu nutzen nebenbei studiert. Für Arbeitnhmer gelten die o8/15-Regeln, die dein zweiter Praktikumsbetrieb richtig angewqandt hat.
Zum Thema 2x Krankenkasse: Wer arbeitet, hat ein höheres Gesundheitsrisiko, daher sind Beiträge angebracht. Und das Studium kann man als zweite Tätigkeit mit weiteren Gesundheitsrisiko sehen, daher auch hier Beiträge. Dies kann man sicher genauso betrachten, wie einen Arbeitnehmer, der einen Nebenjob hatund damit auch 2x zahlt.