Wir wohnen in einem Haus mit ca. 30 1 Zimmerappartments. Es gibt zwar eine Hausverwaltung aber unterschiedliche Besitzer der Wohnungen.
Seit etwa drei Wochen wird die Wohnung über uns umgebaut. Dieses führt immer wieder, so ca. 1 Tag pro Woche zu erheblichen Lärmbelästigungen. Schlagbohrmaschine welche die Fließen ablöst usw.
Prinzipell kann ich ihnen das ja nicht verübeln, dass sie die Wohnung renovieren. Aber ich arbeite Schichtdienst und bin auch auf Schlaf unter Tags angewiesen. Hätten die Besitzer der Wohnung eigentlich den anderen Hausbewohnern bescheid sagen müssen, dass sie Renovierungsarbeiten mit erheblichen Lärm durchführen und wann es dadurch zu sollchen Lärmbelästigungen kommen kann? Weil so hätte auch ich mich danach richten können.
Hallo
Bei Renovierungsarbeiten kann man nichts dagegen Unternehmen sollte aber mit Bohrhammer oder gar pressluft gearbeitet werden ist das keine Renovierung mehr , sonder eine Bauliche veränderung, das Problem hatten wir auch , sollte es ab um Baumassnahmen handeln dann muss der Vermieter dies ca. 14 tagen vorher ankündigen .
Mein Tipp zum Mietverein.
mfg Manfred Staudt
Ich bin zum Mietverein und habe für diesen Lärm eine 10% Mietminderung erziehlt , alleine würde ich da nichts Unternehmen .
Guten Tag Prinzessin
Ich kenne die Gesetze in Deutschland nicht. In der Schweiz wäre das tagsüber erlaubt. Jedoch müssten wir die Nachbarn über evl. Lärmbelastung informieren.
Gruss
grossmutter
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Hallo Wazerprinzessin,
So viel wie ich weiss, müssen die Nachbarn nicht unbendingt den Anderen Hausbewohnern bescheid sagen, solange sie nicht länger als bis 22.oo Uhr lärm machen.
Wäre aber nett gewesen sie wenigstens eine Mitteilung im Treppenhaus angebracht hätten.
LG Blume
hallo,
ja, solche länger dauernden umbauten sollten angekündigt werden, ggf mit aushang am schwarzen brett, dies ergibt sich aus dem treueverhältnis mietvertrag, also aus den nebenprlichten. daher ist die benachrichtigung - bei verstoß - auch nicht gesondert einklagbar.
also: rübergehen, fragen wie lange wann was gemacht wird und dann danach richten.
frohes wohnen noch und
tschüss
Also gestern war unser Vermieter dann da und hat uns bescheid gesagt.
Aber auch nur, weil sie heute in unserem Bad ne Wand aufhauen um dort das neue Rohr vom Bad darüber anzusetzen oder so.
Wir haben vom Vermieter 50 Euro als Entschädigung bekommen und das bei 350 Euro Kaltmiete.
Ich mein das ist schon Okay. Ich will ja auch nicht mit irgendjemanden Streiten.
Wäre nur schön gewesen wenn wir im gleichen Zug auch ein neues Bad bekommen hätten, das ist nämlich mind. 30 Jahre alt und sieht entsprechend aus. Auch wenn alles soweit funktionstüchtig ist. Aber halt alles andere als schön und die Dusche ist so rau das man sie auch nicht mehr richtig sauber bekommt aber egal. Damit müssen wir jetzt wohl leben.
Noch nen schönen Tag
Eben - bei renovierungsanspruch ist eben u unterscheiden zwischen alt und kaputt:
ein sogar 50 Jahre alts Bad braucht nicht kaputt zu sein. Altmodische Fliesen begründen keinen Sanierungsanspruch. Erst wenn sie brechen. Grenze: Haarrisse in der Toilettenschüssel, weil es hier dann riechen kann.
Abnutzungserscheinungen reichen für sich eben nciht aus.
Geh mal bitte zum Mieterschutzbund und stelle diese Frage.
Hallo erst mal ,
ich denke solange sie sich an die normalen Ruhezeiten halten kann man da nichts machen.