Hallo, habe viel darüber gelesen, dass man z.B. für 20 Jahre sein Dach vermieten kann und darauf dann Solarzellen installiert werden. Man bekommt dann dafür einen Festpreis. Nun meine Frage, muss man für diesen Betrag, den man für die Vermietung des Daches bekommt, Steuern zahlen?
Servus,
wenn die Einnahmen die Werbungskosten übersteigen, ja. Dann ist ESt auf die Einkünfte (= Einnahmen minus Werbungskosten) zu zahlen.
Werbungskosten in diesem Fall = anteilige Abschreibung, anteilige Finanzierungskosten, Instandhaltung und etlicher Kleinkram.
Schöne Grüße
MM
soweit ok, jedoch sind in der zeitung immer wieder annoncen, dass solarfirmen fremde dachflächen zum pachten suchen. diese leute zahlen dann auch nur pacht für die dachfläche wie z.b. andere für gemietete giebelwände für werbeplakate. der eigentümer des hauses bekommt ein paar 100€ im jahr von dem pächter. ausgaben hat der eigentümer des hauses keine. was soll er da abschreiben? einziger nachteil, er kann mit seinem dach nicht mehr tun was er will.
Servus,
Was soll er da abschreiben?
Wenn ihn der Bau bzw. Kauf des vermieteten Daches nichts gekostet hat, kann er nichts abschreiben. Wenn das Dach etwas gekostet hat - das ist der Normalfall - werden die anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten des Daches auf eine (bei Gebäuden) fiktive, im EStG normierte Nutzungsdauer verteilt. Gebäude-AfA vgl. § 7 Abs. 4, 5 EStG.
Laufende Aufwendungen für die Instandhaltung und alle Aufwendungen, die mit der Vermietung zusammenhängen, z.B. anteilige Finanzierungskosten, Rechtsberatung zur Klärung des Vertrages, Einholung notwendiger Genehmigungen und Expertisen von Statiker etc., sind Werbungskosten.
Schöne Grüße
MM