Müssen Versicherungen Mehrwertsteuer abführen?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen und Mehrwertsteuer: Eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma hat einen Schaden in Höhe von 1190,00 brutto an einem Firmenfahrzeug. Selbstbeteiligung 300,00 Euro. Die Versicherung zahlt der Firma 700,00 Euro aus. Was wird mit der Mehrwertsteuer? Muß die Versicherung die an das Finanzamt abführen?

Wenn ja, wie wäre das, wenn der Schaden an einem Fahrzeug einer Privatperson entstanden wäre? Gibt es eine Zahlungen und Erstattung an das FA? Und wenn ja, in welchen Höhen?

Macht es für Versicherungen kostentechnisch einen Unterschied, ob eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender einen Schaden erleidet?

Sind Versicherungen überhaupt gegenüber dem Finanzamt verpflichtet?

Ist wichtig! Deshalb: Bitte nur antworten, wer es wirklich genau weiß.

Vielen Dank schon mal - Sabine aus Dresden

Hallo,

Hallo ebenso.

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen und
Mehrwertsteuer: Eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma hat
einen Schaden in Höhe von 1190,00 brutto an einem
Firmenfahrzeug. Selbstbeteiligung 300,00 Euro. Die
Versicherung zahlt der Firma 700,00 Euro aus. Was wird mit
der Mehrwertsteuer?

Die Firma zahlt die Rechnung der Werkstatt brutto und bekommt 190 Euro als Vorsteuer zurück.

Muß die Versicherung die an das Finanzamtabführen?

Nein. Die Werkstatt führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Macht es für Versicherungen kostentechnisch einen Unterschied,
ob eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender einen Schaden
erleidet?

Ja, bei einer Firma wird nur der Nettobetrag erstattet. Bei einer Privatperson der Bruttobetrag (bei Vorlage der Rechnung, bei Abrechnung über Gutachten oder Kostenvoranschlag ebenfalls nur der Nettobetrag).

Grüße
Joshua