Müssen Versicherungen Mehrwertsteuer abführen?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen und Mehrwertsteuer: Eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma hat einen Schaden in Höhe von 1190,00 brutto an einem Firmenfahrzeug. Selbstbeteiligung 300,00 Euro. Die Versicherung zahlt der Firma 700,00 Euro aus. Was wird mit der Mehrwertsteuer? Muß die Versicherung die an das Finanzamt abführen?

Wenn ja, wie wäre das, wenn der Schaden an einem Fahrzeug einer Privatperson entstanden wäre? Gibt es eine Zahlungen und Erstattung an das FA? Und wenn ja, in welchen Höhen?

Macht es für Versicherungen kostentechnisch einen Unterschied, ob eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender einen Schaden erleidet?

Sind Versicherungen überhaupt gegenüber dem Finanzamt verpflichtet?

Ist wichtig! Deshalb: Bitte nur antworten, wer es wirklich genau weiß.

Vielen Dank schon mal - Sabine aus Dresden

Hallo Sabine,

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen und
Mehrwertsteuer: Eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma hat
einen Schaden in Höhe von 1190,00 brutto an einem
Firmenfahrzeug. Selbstbeteiligung 300,00 Euro. Die
Versicherung zahlt der Firma 700,00 Euro aus.

Korrekt, Netto ./. vertraglicher Selbstbehalt.

Was wird mit der Mehrwertsteuer? Muß die Versicherung die an das Finanzamt
abführen?

Nein, der (vorsteuerabzugsberechtigte) Kunde bekommt sie als Vorsteuer vom FA wieder.

Wenn ja, wie wäre das, wenn der Schaden an einem Fahrzeug
einer Privatperson entstanden wäre?

Dann wird die MwSt. vom Versicherer bezahlt - (wenn die Reparatur auch tatsächlich erfolgt ist)

Gibt es eine Zahlungen und Erstattung an das FA? Und wenn ja, in welchen Höhen?

Ja, der Kunde zahlt die MwSt. an den Rechnungsaussteller, der führt diese an das FA ab. Kunde macht diesen Betrag als Vorsteuer geltend.

Macht es für Versicherungen kostentechnisch einen Unterschied,
ob eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender einen Schaden
erleidet?

Ja, s.o.

Sind Versicherungen überhaupt gegenüber dem Finanzamt
verpflichtet?

Gute Frage! Ich denke aber schon :wink:, die Versicherungs- und andere Steuern sollten ja irgendwo abgeliefert werden :smile:, gelegentlich gibt es auch bei Versicherern eine Betriebsprüfung durch das FA.

Ist wichtig! Deshalb: Bitte nur antworten, wer es wirklich
genau weiß.

Vielen Dank schon mal - Sabine aus Dresden

Gruß Keki

Hallo Keki und Danke für die schnelle Antwort.

Versicherung zahlt der Firma 700,00 Euro aus.

Korrekt, Netto ./. vertraglicher Selbstbehalt.

Was wird mit der Mehrwertsteuer? Muß die Versicherung die an das Finanzamt
abführen?

Nein, der (vorsteuerabzugsberechtigte) Kunde bekommt sie als
Vorsteuer vom FA wieder.

Ja das ist mir klar, der Geschädigte bekommt die Mwst vom FA. Aber was wird aus dem Mehrwertsteuerbetrag, den die Versicherung einbehalten hat?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Versicherung dieses Geld behält und dadurch „Geld verdient“ Oder etwa doch?

Wenn ja, wie wäre das, wenn der Schaden an einem Fahrzeug
einer Privatperson entstanden wäre?

Dann wird die MwSt. vom Versicherer bezahlt - (wenn die
Reparatur auch tatsächlich erfolgt ist)

Holt sich die Versicherung die ausgezahlte Mwst vom FA wieder?

Vielen Dank schon mal - Sabine aus Dresden

Auch hallo,

wie Keki schon sagte: VR sind nicht Umsatzsteuerpflichtig, dafür müssen sie die Vers-Steuer abführen.

Ist ein Vers.-Nehmer oder - im Haftpflichtfall - ein Geschädigter vorsteuerabzugsberechtigt (was NICHT jder Selbständige ist), zahlt der VR nur den netto-Rechnungs- bzw. Schadenbetrag. „Verdienen“ tut ein VR daran nicht, denn der Schaden ist ja für den Betroffenen nur netto entstanden. Grund: er bezahlt zwar die Rechnung brutto, macht diese bezahlte „Vorsteuer“ aber bei seiner eigenen Steuerabrechnung geltend (Beispiel: ein Unternehmer müsste eigentlich 10.000 EUR Umsatzstsuer abführen, hat selbst aber 1190 EUR für „Vorleistungen“ bezahlt => somit muss er nur noch 8810 EUR ans FA abführen).

Grüße, M

Hallo Sabine,

Aber was wird aus dem Mehrwertsteuerbetrag, den die
Versicherung einbehalten hat?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Versicherung dieses
Geld behält und dadurch „Geld verdient“ Oder etwa doch?

Die Schadenszahlung vermindert sich, „Geld verdient“ ist nicht wirklich, der Aufwand ist geringer. Geht aber bei gewerblichen Kunden schon so in die Kalkulation ein.

Holt sich die Versicherung die ausgezahlte Mwst vom FA wieder?

Das wäre schön, geht aber nicht, da die Versicherer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind

Vielen Dank schon mal

gerne

  • Sabine aus Dresden

Grüße nach DD Keki