Müssen Versicherungen um 0.00 Uhr enden?

Hallo,
ist es laut dem neuen VVG so, dass Sachversicherungen um 0.00 enden müssen? Ich meine da etwas im Kopf zu haben, weiß aber momentan nicht wo das geregelt ist.

Es soll damit verhindert werden, dass ein Kunde in eine Versicherungslücke kommt, wenn ein Versicherer den Vertrag um 12 Uhr beendet und der nächste Versicherer um 0.00 Uhr beginnt.

Kann mir jemand die entsprechenden §§ im VVG dazu nennen?

Vielen Dank!
Joachim

Hallo,
ist es laut dem neuen VVG so, dass Sachversicherungen um 0.00
enden müssen? Ich meine da etwas im Kopf zu haben, weiß aber
momentan nicht wo das geregelt ist.

Hi,
die Frage hast du selbst schon beantwortet, steht im VVG :wink:

Kann mir jemand die entsprechenden §§ im VVG dazu nennen?

§ 10 VVG

Vielen Dank!

Gerne

Gruß Keki

Nachfrage an Fachfrau
Hallo Keki,

das mit § 10 VVG ist in Ordnung. Allerdings habe ich selbst noch ein paar alte Verträge, die gem. § 7 VVG a.F. mit dem Mittag des Tages (12.00 Uhr) enden. Die laufen weiter, ohne dass neue VS gekommen sind. Das VVG enthält keine Übergangsvorschriften. Erfolgt nun automatisch eine Verlängerung auf 24 Uhr des Tages oder Verkürzung auf 0,00 Uhr.
Ich weiss, das ist rechtstheoretisch. Mich interessiert ab die Meinung hierzu.

Gruß Woko

Hallo Keki,

das mit § 10 VVG ist in Ordnung. Allerdings habe ich selbst
noch ein paar alte Verträge, die gem. § 7 VVG a.F. mit dem
Mittag des Tages (12.00 Uhr) enden. Die laufen weiter, ohne
dass neue VS gekommen sind.

Gruß Woko

Hi Woko,
ich bin zwar keine Frau, versuche deine Frage trotzdem mal zu beantworten. Meiner Meinung nach bleibt bei alten Verträgen der ursprüngliche Ablauf bestehen. Es sei denn, der Versicherer hat kundgetan, dass er das neue VVG auch auf Altverträge anwendet. In diesem Fall wäre dann eine Laufzeitverkürzung um 12 Std. gegeben.

In der Praxis ist es bei uns so, dass beim Wechselgeschäft der neue Vertrag an dem Tag beginnt, an dem der alte Vertrag ausläuft. Hier enteht dann eine 12 stündige Doppelversicherung und der VN verliert dadurch 1/730 des Jahresbeitrags.

Im Regelfall wechselt der VN aber seinen Versicherer nur, wenn er durch den Wechsel einen Vorteil entweder durch ein besseres Deckungskonzept und/oder einen pekuniären Vorteil sieht. In diesem Fall schluckt er auch den halben Tag Doppelversicherung.

Ich gehe davon aus, dass sich andere Kollegen auch noch äussern werden.

Gruß Keki

Danke und Sorry
Hallo Keki,

Danke für die Antwort und sorry für die Geschlechtsumwandlung. Werde wohl zukünftig genauer hinsehen müssen :smile:)

Gruß Woko

und der VN verliert dadurch 1/730 des Jahresbeitrags.

Typische Abzocke der geldgierigen Versicherungen.

Gruß

Nordlicht

Typische Abzocke der geldgierigen Versicherungen.

Gruß

Nordlicht

Schön ausformuliert :wink:…und die PROVISION wird unser sein :smile:)

Gruß Keki