Hallo Keki,
das mit § 10 VVG ist in Ordnung. Allerdings habe ich selbst
noch ein paar alte Verträge, die gem. § 7 VVG a.F. mit dem
Mittag des Tages (12.00 Uhr) enden. Die laufen weiter, ohne
dass neue VS gekommen sind.
…
Gruß Woko
Hi Woko,
ich bin zwar keine Frau, versuche deine Frage trotzdem mal zu beantworten. Meiner Meinung nach bleibt bei alten Verträgen der ursprüngliche Ablauf bestehen. Es sei denn, der Versicherer hat kundgetan, dass er das neue VVG auch auf Altverträge anwendet. In diesem Fall wäre dann eine Laufzeitverkürzung um 12 Std. gegeben.
In der Praxis ist es bei uns so, dass beim Wechselgeschäft der neue Vertrag an dem Tag beginnt, an dem der alte Vertrag ausläuft. Hier enteht dann eine 12 stündige Doppelversicherung und der VN verliert dadurch 1/730 des Jahresbeitrags.
Im Regelfall wechselt der VN aber seinen Versicherer nur, wenn er durch den Wechsel einen Vorteil entweder durch ein besseres Deckungskonzept und/oder einen pekuniären Vorteil sieht. In diesem Fall schluckt er auch den halben Tag Doppelversicherung.
Ich gehe davon aus, dass sich andere Kollegen auch noch äussern werden.
Gruß Keki