Müssen wir die Fußleisten lackieren?

Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Seit 5 Jahren haben wechselnde WGs in unserer Wohnung gewohnt, zwischendurch wurde die Wohnung nie abgenommen. Nun ziehen wir aus und sollen von der Kaution die Lackierung der Fußleisten bezahlen.
Erste Frage ist das rechtens?
Zweitens steht in unserem Mietvertrag, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss. Was zählt dann? Der Zustand von vor 5 Jahren oder der, den die Vermietung gar nicht kennt vor einem Jahr, als der Mietvertrag geändert wurde?

Die Wände haben wir alle weiß gestrichen, nun bemängelt der Vermieter, dass sie fleckig sind. Darf er das? Oder reicht es, wenn die Wände eine helle Farbe haben? So etwas hatte ich einmal gehört.

Kann man außerdem Mängel, die von der Kaution bezahlt werden sollen auch selber beheben?

Vielen Dank schon einmal und viele Grüße
Hannah

hallo,

  1. bin Maler, kein Anwalt.
    normalerweise müsste der vermieter bei wohnungsabnahme ein protokoll erstellen. irgendwo muss ja dokomentiert sein wie der ursprüngliche zustand war.
    die renovierunsarbeiten sollen schon fachgerecht erledigt werden, also keine scheckigen wände.
    selbstverständlich kann man die notwendigen arbeiten selbst, fachgerecht ausführen oder ausführen lassen. die kaution ist ist nur zur sicherheit, falls man die arbeiten nicht ausführt.
    bitte beim mieterverein o. ä. beraten lassen.
    gruß rudi