wir haben ein Problem.
Unsere Nachbarn stellen Ihre Mülltonnen (ca.10 Stück) zur Abholung immer auf unseren Gehweg ab!
Wir beide haben jeweils ca. 50 Meter Gehweg.
(Somit 50m wir und 50m die Nachbarn.)
Daher sehen wir keinen Grund, warum die Nachbarn Ihre Mülltonnen nicht bei sich selber abstellen können.
Nach 2 maliger Ansprache meinten Sie, daß der Gehweg öffentlicher Gehweg wäre und daher dürften Sie ihn hinstellen wo sie es für richtig halten.
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Wenn dies wirklich so wäre, dann könnten wir (4 Wohnungen) unseren Müll bei Ihnen auf dem Gehweg abstellen.
Aber es muß doch dafür auch irgendwo eine Rgelung geben und festgehalten sein, daß dies so nicht geht und nicht richtig ist.
Das Ordnungsamt, ein Notar, ein Rechtsanwalt sagten aus daß dies wirklich eine Unverschämtheit ist und eine Boshaftigkeit zu unterstellen sei.
In unserer städtischen Satzung steht dafür nichts geschrieben.
„Lediglich daß die Mülltonnen öffentlich am Gehweg bereitzustellen sind.“
Alle drei meinten, daß wir die Nachbarn zivilrechtlich auf Unterlassung klagen sollten. doch bevor wir diesen Weg gehen wollten wir nochmals öffentliche Meinungen einholen.
Und vielleicht weis ja jemand eine gute Lösung für uns.
Hallo Familie Pitcher, meine Meinung:
Da der Gehweg in öffentlicher Hand (Kommune, Gemeinde usw.) ist, ist die Anordnung der Stellplätze für die Mülltonnen Sache der Gemeinde.
Im Allgemeinen ist es doch so, daß Mülltonnen zur Entsorgung vor dem dazugehörenden Grundstück abzustellen sind. Stellplätze können aber abweichen z. B. bei Straßenengen, Sackgasse usw. Dies aber festzulegen liegt aber in der Obliegenheit der Gemeinde oder Stadt.
Herzliche Grüße DLS01
der Versuch sich „gütlich“ zu einigen ist ja fehl geschlagen.
dann kommt das Ordnungsamt an die Reihe und vorher abklären, ob und wer (Stadt, Gemeine oder Anwohner) Eigentümer des „Gehwegs-(Grundstücks“) ist.
Ich selbst habe den Gehweg an die Stadt Homburg verkauft. Warum? Sollen die sich drum scheren, ich habe es nicht mal gewusst, dass der Gehweg mein ist und die Grundsteuer ist runter - mal zum schmunzeln.
Dümmste Lösung ist vor Gericht zu ziehen, den die Anwälte wollen nur Ihr BESTES: Ihr Geld !
Aber ich denke Ordnungsamt ist die richtige Adresse, denn solche Sachen sind meistens von Ort/Stadt zu Ort/Stadt anders geregelt oder die LBO (Landesbauordnung) wird hier so und dort so ausgelegt.
Grüße und am besten einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen.
Vielen Dank für die Netten Ratschläge, jedoch meint das Ordnungsamt, daß Sie dafür nicht zuständig sind.
Das soll die vom Abfallwirtschaftsbetrieb machen, doch die Wissen von nichts und sagen wiederum daß dafür das Ordnungsamt zuständig ist.
Dennoch wollen Sie sich die Lage mal ansehen, aber bis da was passiert…Gähn…
klären Sie mal die Eigentumsverhältnisse a: Öffentliches Eigentum, dan kann auch das Tiebauamt zuständig sein wegen „Einengung des Gehweges für Fußgänger-Behinderter Menschen etc“.
Sollte der Bürgersteig Ihnen gehören, kippen Sie den Unrat bei ihren Nachbarn auf die Straße. Dann wird sich ein „Zuständiger“ bei Ihnen melden. Vieleicht das Tiefbauamt (via Ordnungsamt?)
Das ist wirklich verzwickt und muß doch irgendwo geregelt sein.
Findet man im Nachbarschaftsrecht nichts?
Nachbarschaftsrecht ist Ländersache und das für Ihr Bundesland gültige Gesetz kann man in Goggle unter "Nachbarschaftsgesetz und dann Ihr Bundesland " einsehen und herunterladen.
Kann man nicht auch einen Schiedsmann einschalten?
Natürlich müssen die Pitchers diese Mülltonnen n i c h t dulden, Euer Recht durchsetzen müßtet Ihr wie folgt:
Schriftliche Abmahnung unter Hinweis auf die Rechjtslage (kein öffentlicher Verkhrsraum, sondern privater Zugang) unter Androhung einer Klage vor’m zuständigen Amtsgericht.
Klage beim Amtsgericht, wobei ich empfehlen würde, einen Anwalt zu beauftragen, dessen Kosten am Ende ja Eu’re Mülltonnenaufsteller zahlen müssen (das tut dann nämlich richtig weh’).
Genaue Protokollierung und Dokumentation im Falle Eu’re Nachbarn weiterhin Mülltonnenslalom von Euch verlangen.
Ganz grundsätzlich erlaube ich mir allerdings die Frage, ob Ihr mit dem Nachbarn nicht eine gute Flasche Wein trinken und Euch einigen könnt. Der von Euch am Ende natürlich gewonnene Prozeß wird einen tiefen Graben zwischen Euch ausheben.
Liebe Grüße