Müssen wir jetzt umziehen?

Hallo,

meine Mutter ist Harzt-IV-Empfängerin (wer blöde Sprüche darüber macht, wird gemeldet!). Jetzt habe ich gelesen, dass man nur 60qm Wohnfläche bei zwei Personen haben darf. Unsere Wohnung hat aber 80qm und das Arbeitsamt hat jetzt nach der Größe gefragt. Was können wir da tun? Müssen wir jetzt umziehen? :frowning: Ich will hier auf keinen Fall weg :frowning: Erst mal habe ich mein gesamtes Leben hier verbracht und zweitens habe ich hier eine für den Naturschutz wichtige Aufgabe übernommen :frowning: und wir leben hier in so einer tollen Nachbarschaft… ich will hier nicht weg! :cry:

Hallo GrafDracula,

wenn das Amt schon nach der Wohnungsgröße gefragt hat (muss eigentlich im Antrag auf Leistungen angegebenen werden), wird wohl die Aufforderung kommen, angemessenen Wohnraum zu suchen. Dafür wird meist eine Frist von 6 Monaten gegeben. Nach dieser Frist übernimmt das Amt nur noch die Kosten für angemessenen Wohnraum, eben für 60m² bei 2 Personen. Bleibt ihr in dieser zu großen und damit sicher auch zu teuren Wohnung, müsst ihr den Diffenzbetrag selbst aufbringen.

Gruß Caro

Hallo GrafDracula,

das sind wenig Informationen.
Sofern deine Mutter weniger Quadratmeter bewilligt bekommt, musst Du eben den Rest bezahlen. D.h., deine Mutter bekommt anteilig Hartz IV für die Quadratmeter, die ihr zustehen, der Rest wird in Augen der Arge von dir bewohnt. Sind das 40 QM für eine Person? Wäre einfach zu rechnen, das Amt zahlt die halbe Miete, Du die andere Hälfte. Und schon könnt ihr wohnen bleiben.

Viele Grüße
Sun

nein, musst du nicht. du bekommst allerdings warscheinlich dann nur die kosten für die wohnung für 60 m² anteilig bezahlt und was darüber ist, muss man sehen wie man es aus dem regelsatz begleichen kann. nsonsten könnte auch einer mit 250 m² ankommen, der das gleiche will.

Hallo GrafDracula,
natürlich kann Euch keiner zwingen da wegzuziehen, jedoch werden die Behörden Euch dies nahelegen. Standardmäßig wird darauf verwiesen, dass das Jobcenter nur angemessenen Wohnraum und Nebenkosten bezahlt. Da für eine größere Wohnung auch mehr Nebenkosten (insbesondere Heizkosten und die pro qm anfallenden Nebenkosten) gezahlt werden müssen, wird das Amt Euch nahe legen Euch einen Untermieter zu suchen oder eine kleinere Wohnung und damit drohen nach einer gewissen Frist (in der Regel sechs Monate) nicht mehr die gesamte Miete zu übernehmen.
Allerdings habt Ihr dann noch die Möglichkeit eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung zu verlangen. Hier wird dann insbesondere darauf geprüft, ob die Differenz der Gesamtkosten (!) der jetzigen Wohnung und der zukünftigen Wohnung einen Umzug rechtfertigen.
Um dieses einschätzen zu können, besorgt Euch mal die vom Jobcenter angenommenen Pauschalen für die zu übernehmende Miete (Nettokaltmiete pro qm + NK pro qm + Heizkosten pro qm = Bruttowarmmiete pro qm). Weiterhin benötigt Ihr die Euch zustehende Wohnungsgröße (Diese kann von Land zu Land variieren). Multipliziert nun die Bruttowarmmiete mit der Euch zustehenden Quadratmeterzahl. Das Ergebnis ist dann die Miete, die das Amt in jedem Fall tragen muss. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass dieser Betrag auch um 10% überschritten werden kann, bevor hier die Miete gekürzt wird. Weiterhin ist zu überprüfen, ob der gesamte Bedarf vom Amt kommt, oder nur ein Teil (Aufstocker). Bezieht Deine Mutter bereits Rente oder ist sie „nur“ ohne bezahlte Arbeit? Liegt eine Behinderung vor, die einen erhöhten Wohnraumbedarf rechtfertigen würde? Und noch eine Frage, die eventuell auch berücksichtigt werden muss: Wie lange wohnt Ihr schon da?

Soweit meine Meinung zu dem Thema. Ob dies alles so auch akzeptiert wird ist eine andere Frage.

Ich stehe z. Zt. auch vor diesem Problem. Bei mir ist es die Höhe der Nettokaltmiete. Diese ist zwar tatsächlich etwas zu hoch (nach deren Rechnung). Berücksichtigt man aber die Gesamtkosten, so ist sie unschlagbar niedrig, da Wasser und Heizkosten nach persönlichem Verbrauch (eigene Zähler) abgerechnet werden und nicht von der Allgemeinheit abhängen. Daher klage ich jetzt auch vorm Sozialgericht Düsseldorf auf Übernahme der gesamten Mietkosten. Sobald hier ein Urteil vorliegt kann ich beurteilen, ob meine oben dargestellte Meinung tatsächlich geltendem Recht entspricht (gehe aber stark davon aus, dass ja).

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

LG
Franz57

Guten Tag.

Grundsätzlich kann Sie niemand zwingen dort auszuziehen, aber Sie müssen damit rechnen dass Sie vom Jobcenter weniger Geld für die Kosten der Unterkunft erhalten. Es erfolgt dann zum Beispiel eine Neuberechnung der angemessenen Heizkosten aufgrundlage der angemessen qm-Zahl. Aber da ich Ihre Situation und die Mietkosten inkl. der ortsüblichen angemessenen Kosten der Unterkunft nicht kenne, müssen Sie sich überraschen lassen, ob und wieviel Geld Sie weniger für die Kosten der Unterkunft erhalten werden.

Sollte Ihre Mutter aufgrund z.B. einer Behinderung diese Wohnung benötigen oder ist Ihr aus anderen Gründen unzumutbar umzuziehen, dann wird es keine Veränderungen geben.

Hallo,

es tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen, kenne mich in dem Bereich nicht so gut aus.
gruß
chrissixyz

Hey, erst mal du bist nicht der einzige, der mit Hartz IV zu tun hat, also warum soll man sich über so eine Situation lustig machen. Ich glaube nicht, das es Menschen gibt, die nach dem Motto leben:„Toll das Leben mit Hartz IV“.
So nun zu deiner Frage.
Ich muss nachfragen. Wohnst du mit deiner Mutter unter einem Dach, sprich seit ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft?
Die Regel ist: Eine alleinstehende Person darf eine Wohnung von bis zu 50qm bewohnen. Für jede weitere Person kann man 15qm dazu rechnen. Ergo eure Wohnung ist für drei Personen.
Wie jetzt die ARGE damit umgeht liegt in deren Ermessen. Es kann sein, dass nur die anteilige Miete bezahlt wird. Ich gehe davon aus, dass die ARGE euch zum Umzug drängen wird. Alle anderen Argumente deinerseits haben keinerlei Bedeutung.
MfG

Ja, wir wohnen unter einem Dach. Aber ist denen die psychische Gesundheit ihrer Klienten (oder wie auch immer das da heißt^^) wirklich so scheißegal?

Hallo,

die Anfrage nach der Wohnraumgröße bedeutet noch nicht zwangsläufig einen Umzug. Es ist jedoch richtig, dass bei einem Zweipersonenhaushalt max. 60m² angemessen sind. Jedoch wird bei der Prüfung des „angemessenen Wohnraumes“ auch meistens noch die Kaltmiete zu Grunde gelegt. Wenn diese für 60m² angemessen ist, kann die Wohnung auch 80m² groß sein. Ist die Kaltmiete jedoch zu hoch, gibt es drei Möglichkeiten:

1.) Mit dem Vermieter sprechen, in wie weit dieser die Kaltmiete absenkt, so dass das Arbeitsamt die angemessene Kaltmiete weiter zahlt
2.) wenn der Vermieter hier nicht nachgibt, die Differenz ggf. aus eigener Tasche zu dem, was das Arbeitsamt übernimmt drauf legen
3.) wenn die Differenz zu groß ist, hilft leider nur umziehen

Das Arbeitsamt zwingt nicht zum Umzug! Es wird lediglich die Kosten der Kaltmiete in dem vom Gesetzgeber angemessenen Rahmen übernehmen. Das ist der Unterschied. In der Regel wird die unangemessene Kaltmiete bis zu 6 Monaten übernommen, bevor eine Absenkung der Zahlbeträge durch das Arbeitsamt erfolgt. Bleibt also noch genug Zeit, ggf. in der näheren Umgebung eine neue Wohnung zu suchen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

flottebiene

Hallo, also es stimmt das die Wohnungsgröße angemessen sein muß wenn man ins Hartz kommt, die Preise pro qm kalt sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, also mußt du erst mal rausbekommen wieviel Warmmiete ihr maximal haben dürft, ich wohne in Sachsen und in Leipzig z.B. sind die Warmmieten voriges Jaht angehoben wurde, dann müßt ihr sehen was die Differenz ist, die einzigste Möglichkeit wäre dann den Differenzbetrag selber zu tragen, schreibe mal ein paar Details auch dein Alter bzw. dein Status also Schüler oder verdiener usw. dann kann ich dir weitere antworten geben lg gabi

Hallo,
ja das kann passieren, wenn die Wohnung zu groß und zu teuer ist habt Ihr keine Change zu bleiben.
Das gilt für alle Hartz IV Empfänger, das hat nichts mit Euch zu tun.
LG
glaub nicht alles

Hallo,

um deine Frage korrekt zu beantworten, brauch ich nochg ein paar Informationen.Lebt Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft? Beziehst du auch Gelder vom Amt?
Wie hoch ist die Kaltmiete? Seit wann bezieht deine Mutter Leistung (ALG II )bzw.wie lange schon.
Vorab, entscheidend ist nicht die Größe der Wohnung sondern die Höhe der Miete.

Also bis denne
Jobhunter

Hallo GrafDracula,
zu erst mal sollte man nicht so ein Beißverhalten an den Tag legen.
Man kann die dummen Sprüche auch ins leere laufen lassen.

Nun zu dir und deinem Problem.
Vorab stehen euch zirka 60-65qm² zu. Das ist aber nicht das einzige Kriterium.
Ganz wichtig sind auch die Mietkosten die inkl. Der Nebenkosten anfallen.
Das richtet sich nach den Kosten die beim Amt für Wohngeld übernommen werden. Die dürften auch für euch gelten. Wollt ihr aber an eurem jetzigen Ort wohnen bleiben, müsst ihr den Restbetrag der Wohnungskosten selbst vom Hartz IV Geld bezahlen.
Grundsätzlich habt ihr bei Antragsstellung sechs Monate Zeit für einen Umzug.

Das dürfte auf euch zutreffend sein:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…

Hier sind weitere Infos.
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon…

http://www.gutefrage.net/frage/wie-gross-darf-eine-w…

mfg falkoo

So wie du es schilderst,lebt ihr zu zweit in der Wohnung,dann muß alles neu berechnet werden.Viel Glück.

Das liest sich ja bald so, dass deine Ma ein Pflegefall ist oder zu werden droht. Das geht dann etwas über meinen Kenntnisstand. Da wird die ARGE vieleicht veranlassen, dass überprüft wird, inwiefern dein Ma noch arbeitsfähig ist.
MfG

Ja, wir wohnen unter einem Dach. Aber ist denen die psychische
Gesundheit ihrer Klienten (oder wie auch immer das da heißt^^)
wirklich so scheißegal?

Nein, nein, meiner Mutter geht’s gut… nur ich hab in der letzten Zeit eine Scheißzeit… mir würde das wohl den Rest geben sozusagen…