Hallo GrafDracula,
natürlich kann Euch keiner zwingen da wegzuziehen, jedoch werden die Behörden Euch dies nahelegen. Standardmäßig wird darauf verwiesen, dass das Jobcenter nur angemessenen Wohnraum und Nebenkosten bezahlt. Da für eine größere Wohnung auch mehr Nebenkosten (insbesondere Heizkosten und die pro qm anfallenden Nebenkosten) gezahlt werden müssen, wird das Amt Euch nahe legen Euch einen Untermieter zu suchen oder eine kleinere Wohnung und damit drohen nach einer gewissen Frist (in der Regel sechs Monate) nicht mehr die gesamte Miete zu übernehmen.
Allerdings habt Ihr dann noch die Möglichkeit eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung zu verlangen. Hier wird dann insbesondere darauf geprüft, ob die Differenz der Gesamtkosten (!) der jetzigen Wohnung und der zukünftigen Wohnung einen Umzug rechtfertigen.
Um dieses einschätzen zu können, besorgt Euch mal die vom Jobcenter angenommenen Pauschalen für die zu übernehmende Miete (Nettokaltmiete pro qm + NK pro qm + Heizkosten pro qm = Bruttowarmmiete pro qm). Weiterhin benötigt Ihr die Euch zustehende Wohnungsgröße (Diese kann von Land zu Land variieren). Multipliziert nun die Bruttowarmmiete mit der Euch zustehenden Quadratmeterzahl. Das Ergebnis ist dann die Miete, die das Amt in jedem Fall tragen muss. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass dieser Betrag auch um 10% überschritten werden kann, bevor hier die Miete gekürzt wird. Weiterhin ist zu überprüfen, ob der gesamte Bedarf vom Amt kommt, oder nur ein Teil (Aufstocker). Bezieht Deine Mutter bereits Rente oder ist sie „nur“ ohne bezahlte Arbeit? Liegt eine Behinderung vor, die einen erhöhten Wohnraumbedarf rechtfertigen würde? Und noch eine Frage, die eventuell auch berücksichtigt werden muss: Wie lange wohnt Ihr schon da?
Soweit meine Meinung zu dem Thema. Ob dies alles so auch akzeptiert wird ist eine andere Frage.
Ich stehe z. Zt. auch vor diesem Problem. Bei mir ist es die Höhe der Nettokaltmiete. Diese ist zwar tatsächlich etwas zu hoch (nach deren Rechnung). Berücksichtigt man aber die Gesamtkosten, so ist sie unschlagbar niedrig, da Wasser und Heizkosten nach persönlichem Verbrauch (eigene Zähler) abgerechnet werden und nicht von der Allgemeinheit abhängen. Daher klage ich jetzt auch vorm Sozialgericht Düsseldorf auf Übernahme der gesamten Mietkosten. Sobald hier ein Urteil vorliegt kann ich beurteilen, ob meine oben dargestellte Meinung tatsächlich geltendem Recht entspricht (gehe aber stark davon aus, dass ja).
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
LG
Franz57