Liebe/-r Experte/-in,
wir haben letztes Jahr angefangen ein Haus zu bauen. Wir haben einen Werkliefervertrag unterschrieben, der das Haus zu einem Preis von 115t Euro beinhaltet.
Nun haben wir eine Rechnung von einem Heizungsbauer bekommen, der uns die komplette Fußbodenheizung im Obergeschoss in Rechnung stellt. Im Werkliefervertrag war allerdings gesagt das „im Wohnbereich eine Fußbodenheizung geliefert und eingbaut„ wird.
Desweiteren wurde Festgelegt das wenn die Finanzierung nicht ausreicht, der Ausbau im Obergeschoss zurückgestellt wird. Nun war es in der Bauphase soweit das eine Nachfinanzierung nötig wurde. Diese haben wir auch relativ schnell bekommen.
Unser Bauträger behauptet nun, dass aufgrund der Nachfinanzierung die obere Etage aus dem Vertrag gefallen ist und wir deshalb die Rechnung bezahlen müssen. Es muss aber erwähnt werden, dass wir bis auf die Schlussrate alle Raten immer pünktlich gezahlt haben.
Unsere Frage ist nun müssen wir die Rechnung bezahlen oder gilt weiterhin der Werkliefervertrag?
Vielen Dank für rasche Antworten