Angenommen man ist bei der Polizei vorgeladen und soll seinen PC zur Sicherung von Daten abgeben. Müsste man das als Zeuge machen?
Würde mich echt mal interessieren.
Güße Kathi
Angenommen man ist bei der Polizei vorgeladen und soll seinen PC zur Sicherung von Daten abgeben. Müsste man das als Zeuge machen?
Würde mich echt mal interessieren.
Güße Kathi
Hallo,
nö, sie müssen den PC nicht abgeben.
Die inhaltliche Kenntnisnahme von Papieren (auch Daten des PC) ist Teil einer Durchsuchung. Die Durchsuchung wäre auch beim Zeugen möglich. ABER: Die Durchsuchung unterliegt dem Richtervorbehalt. D.h. nur bei Gefahr im Verzuge dürfen Ermittlungsbeamte (die Polizei) die Durchsuchung selbst anordnen. Wenn also die Polizei angibt, man möge den PC mitbringen, so kann ich mir beim besten Willen keine Gefahr im Verzuge vorstellen. Und noch was: die Durchsicht der Papiere (also auch des PC) muss durch die StA der Polizei übertragen werden.
Hier noch ein Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsicht_von_Papieren
Gruss
Iru