Hallo,
angenommen ein Ehepaar das Privat krankenversicherung wäre und bei der die Frau beitragsfrei über die Krankkenkasse des Mannes versichert war, ließe sich scheiden, bestünde die Pflicht dies der Krankenasse zu melden oder würde die Krankenkasse über das Gericht oder annderweitig von amtswegen über die Scheidung informiert?
Gruß
Darius