Müsste bei Scheidung dies der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet werden?

Hallo,

angenommen ein Ehepaar das Privat krankenversicherung wäre und bei der die Frau beitragsfrei über die Krankkenkasse des Mannes versichert war, ließe sich scheiden, bestünde die Pflicht dies der Krankenasse zu melden oder würde die Krankenkasse über das Gericht oder annderweitig von amtswegen über die Scheidung informiert?

Gruß

Darius

Hallo,

meines Wissens gibt es keine beitragsfreie PKV, also entscheide dich: entweder beitragsfrei in der GKV als Familienversicherung, oder beide getrennt voneinander versichert in der PKV.

Gruß
Christa

Und wie steht es wegen einer Meldepflicht bei der Versicherung? Würde diese informiert oder müsste man dies selber machen?

Und wie steht es wegen einer Meldepflicht bei der
Versicherung? Würde diese informiert oder müsste man dies
selber machen?

Hallo,

es ist nicht Aufgabe des Gerichts, Versicherungsunternehmen von Scheidungen zu informieren, das ist Aufgabe der Versicherungsnehmer.

lG

Hallo,
was denn nun - Privatversicherung oder gesetzliche Krankenkasse - aufgrund der Formulierung liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine GKV-Kasse handelt, denn nur dort gibt es die kostenlose Familienversicherung. Die Familienversicherung endet mit Erlangung der Rechtskraft des Scheidungsurteils - dies wird (natürlich) nicht durch das Gericht der Krankenkasse mitgeteilt, da müssen sich die Betroffenen schon selbst darum kümmern.
Gruss
Czauderna