Hallo,
angenommen eine Hausverwaltung würde obwohl alle ihre Nebenkosten bezahlen einfach nicht die Wohngebäudeversicherung bezahlen und wäre auch weder telefonisch noch per E-Mail oder Post erreichbar (Flucht) und in der Folge wäre der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erloschen weil die Beiträge seit Moaten nicht gezhalt worden wären.
Dürfte ein einzelner Miteigentümer die Versicherungsprämie vom eigenen Privatkonto unter Angabe des richtigen Verwendungszweck der Überweisung zahlen oder müsste die Zahlung unbedingt von der Hausverwaltung erfolgen die als Versicherungsnehmer hinterlegt wäre? (die geflogen/nicht erreichbar wäre und deshalb ohnehin kurzfristig ausgetauscht werden müsste, wobei kurzfristig mehrere Wochen bedeutet bis eine neue Hausverwaltung bestimmt worden wäre)
Gruß
Darius