Müssten wir evtl. die Kosten übernehmen ?

Hallo,

Und zwar, mein Partner und ich sind zusammen umgezogen.
Damals hatte er den Mietvertrag unterschrieben, ich selber bin nur eingezogen.

Mittlerweile sind wir umgezogen und der Mietvertrag der alten Wohnung endet zum 30.10.2012

Nun ist es so das wir ca. 250km weit weg gezogen sind.
Leider fanden wir vor dem Auszug nicht den Mietvertrag mehr so das ich damals die Immobilien Firma fragte ob wir die Wohnung beim Auszug frisch gestrichen hinterlassen müsse.
Die Antwort war ja und dies haben wir letztes Wochenende auch vollbracht.
Nun sind wir keine Profis beim streichen und dementsprechend sieht es auch aus (sprich, die Wände sind fleckig und teilweise die Decke auch).

Nun habe ich gestern den Mietvertrag gefunden in dem steht unter „Rückgabe der Mietsache“ der satz „Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache, ungeachtet seiner Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen gem. Ziffer 10 vollständig und sauber zurück zu geben.“

Zusätliche steht unter „Zusätzliche Vereinbarung“ der Satz „Die Wohnung muss bei Auszug besenrein übergeben werden.“

Nun haben wir dieses Wochenende die Schlüsselübergabe und meine befürchtung ist nun, das es heißen wird wir müssen nochmals drüber streichen (was wir zeitlich gar nicht schaffen würden) oder ein Maler muss her.

Nun ist meine Frage;
Heißt es nun im Mietvertrag das wir verpflichtete sind zu streichen oder hätten wir nicht streichen müssen ?
Und falls die Immobilien Firma die Wände & Decken nicht schön finden, müssten wir nochmals darüber gehen oder ggf. Kosten dafür übernehmen ??

Vielen dank im Voraus

Hallo,

es gibt so viele Neuerungen, leider kann ich hier nicht helfen. Einfach einen Anwalt fragen

Hallo,

hier ist der genaue Inhalt des Mietvertrages ausschlaggebend.
Endrenovierungsklauseln sind ungültig.
Fristen für Renovierung sind nur zulässig wenn sie nicht „starr“ festgelegt sind.
Endrenovierung also nur bei allgemeiner Fristenregelung udn wenn diese Fristen bereits abgelaufen sind.

Da Ihr allerdings wohl schlecht gearbeitet habt (Flecken beim weisseln sind nur bei sehr schlechtem Arbeiten überhaupt möglich), könntet Ihr evtl. für dne entstandenen Schaden regresspflichtig gemacht werden.
Hinfahren und weisseln macht so und so keinen Sinn, erstmal Überagbe abwarten.

Gruß
David

Ich verstehe das so: Ihr müßt nicht renovieren

Also Ihr müßt NICHT!!! streichen. Wenn es heißt besenrein dann reicht das auch. Egal wie die Wände jetzt aussehen.

Hallo,
die erste Frage unten erübrigt sich, da Sie gestrichen haben. Ob Sie das hätten tun müssen, sei dahingestellt. Wir müssten die Klausel in Ihrem Mietvertrag kennen, um das beurteilen zu können. Aber selbst dann kann Sie gesetzeswidrig sein. Grundsätzlich hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen zu machen, meistens ist das aber per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt.

Zweite Frage: fachmännische Ausführung ähnlich eines Malers kann beim Streichen nicht verlangt werden. Es darf allerdings nicht zu verkleckst sein. Zumindest können Sie darauf bestehen, dass keine fachmännische Ausführung vom Vermieter verlangt werden kann, weil diese in der Regel nur durch Malerbetriebe erbracht werden kann.

Wenn es allzu schlimm aussieht, bessern Sie halt nochmal nach.

Viele Grüße
JB

Danke für Ihre Antwort.

Laut dem Mietvertrag unter „Schönheitsreparaturen“ steht was Renovierungen & Tapezieren angeht nur folgendes:

Die Schönheitsreparaturen sollten vom Mieter nach Ablauf folgender Zeiträume ausgeführt werden:

In Küchen, Bädern, Duschen und sonstigen Nassräumen nach 3 Jahren.

In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren.

In anderen Nebenräume nach 7 Jahren.

Also denke ich nun das laut all eure Antworten, speziell nach Ihrer das wir hätten nicht streichen müssen außer Küche, Bad und Dusche da wir genau 4 Jahre in der Wohnung gewohnt haben.

Da muss ich zugeben die Küche, Bad & Dusche sind einwandfrei gestrichen worden.
Trotzdem wird es wohl heißen das wir evtl. die Kosten übernehmen müssen denn das Wohn- und Schalfräum sieht in meiner augen nicht gut aus.

Jedoch wie sie sagten, erstmal übergabe abwarten doch würde ich mich gerne nur vorbereiten falls es eben so kommen sollte.

Nochmals vielen dank für die Antwort.

Hallo,

sind starre Fristen, es hätte daher nichts renoviert werden müssen.
Mal die Übergabe abwarten und ggf. darauf hinweisen dass die starren Fristen lt. Rechtssprechung für ungültig erklärt wurden (glaub 2006 war das).

Bin gespannt was rauskommt.

Gruß
David

Hallo,

besenrein heisst leer geräumt und geputzt…also keine
weiteren Malerarbeiten nötig…
LG

Hallo JanaChay,

die Zusatzvereinbarung hätte zugelassen, dass Sie die Wohnung unrenoviert und lediglich sauber und besenrein verlassen hätten.

Nun haben Sie aber renoviert und zwar so, dass der Vermieter eventuell behaupten könnte, dass Sie ihm mit der nicht-fachmännischen Renovierung einen Schaden zugefügt hätten, da sich die Wohnung so nicht vermieten lasse, sich aber hätte vermieten lassen, wenn sie nicht renoviert worden wäre. Das müsste im Streitfall der Vermieter beweisen. Erfahrungsgemäß kommt es bei einem Rechtstreit dann irgendwie zu einem Kompromiss, da auch dem Vermieter der Beweis schwer fallen wird.

Ich rate Ihnen, sich mit dem Vermieter irgendwie zu einigen und einen teuren Rechtstreit zu vermeiden. Zeigen Sie ihm die „Besenrein-Klausel“ im Mietvertrag und bestehen Sie darauf, überhaupt nicht zu Renovierungsarbeiten verpflichtet gewesen zu sein und von der Immobilienfirma ( ist das auch gleichzeitig der Vermieter?) falsch informiert worden zu sein.

Sie persönlich können aus dem Mietvertrag übrigens nicht herangezogen werden, sondern nur Ihr Partner, der den Mietvertrag seinerzeit unterschrieben hat.

Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

Ciao Jana,

da ich/wir die Ziffer 10 des Mietvertrages nicht kennen, lässt sich schwer auf deine Frage/-komplex eingehen.

Zu vermuten ist das in Ziffer 10 der reguläre Renovierungstonus formuliert wird: Sanitär/Küche alle 2 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre, Schlafen und Abstell alle 10 Jahre oder irgendsoetwas.

Grundsätzlich bist du nicht zum Streichen verpflichtet. Farbig angelegte Wände ist jedoch die Pflicht des Mieters die allgemeine Gebrauchsfähig wieder herzustellen.

Kann bei dir nun ein Abwägungfall sein. Wie immer empfehle ich: diplomatisches vorgehen und nix wird so kalt gegessen wies gekocht wird.

Achte bei der Wohungsübergabe darauf dass ihr zu zweit seind und ein aussagekräftiges Protokoll gemacht wird! Wenn da drin steht, dass die Wand fleckig ist, dann ist das vorderst ne Wahrnehmung und nicht gleich ein Urteil über deinen möglichen Kautionsabzug!

Viel Erfolg!
cumar

also wenn besenrein darin steht, sind alle anderen aufforderungen wie z.b streichen, nichtig. dann muss die wohnung auvh nur besenrein übergeben werden,sprich, leer geräumt und sauber. mehr nicht.

kann sein kann nicht sein
Bitte dazu ggf FAQ:1669 lesen und abbarbeiten
so ist die Frage nicht beantwortbar

Das Thema ist aber sehr umfassend und ohne den Mietvertrag dieses speziellen Einzelfalles gelesen zu haben, wird dazu keine seriöse Auskunft möglich sein (jedenfalls mir nicht).

hier ist z.B. eine recht umfassende Info zum Thema Schönheitsreparaturen zu finden
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/scho…

Hinzu tritt aber hier möglicherweise noch der Aspekt der „Verschlimmbesserung“ - siehe z.B. hier
http://kanzlei-renz.de/miete-und-wohnungseigentum/wo…
http://www.hausundgrundddf.de/fileadmin/Dokumentenab…

Da ein schlechter Rat in dieser Angelegenheit möglicherweise nur zu noch höheren Kosten führt, möchte ich mich hier enthalten und eher zu einer einzelfallbezogenen anwaltlichen Beratung raten.

Guten Morgen,

ich sehe die Sache so: Im Mietvertrag steht m. E. nach eine unzulässige Klausel. Wenn also dort wie in Eurem Fall steht, dass ihr ungeachtet der regelmäßigen Schönheitsreparaturen die Wohnung bei Auszug wieder neu streichen müsst, ist das Humbug. Natürlich müsst Ihr sie vollständig und besenrein zurückgeben. Und natürlich müsst Ihr auch die Wände so gestrichen haben, dass nicht ein dilletantisches Zebramuster dabei rausgekommen ist. Aber so hundertprozentig wie beim Maler muss es auch nicht sein. Wie war die Wohnung denn, als Ihr sie gemietet habt?

Schöne Grüße

Micha

Hi, habe gerade was im Radio gehört - hier ist der Link, vielleicht hilft Euch das!

http://www.wdr2.de/service/quintessenz/schoenheitsre…

Viele Grüße

Micha

Hallo, guten Tag
Beim Satz „Besenrein“ müssen nicht streichen. Mit freundlichen Gruß a.g.

hallo,

alles was diese Renovierungsklausel, sprich Schönheitsreparaturen und Endklauseln, finde ich schwierig.

Meine Meinung:
Schönheitsreparaturen müssen nach Notwendigkeit durchgeführt werden. In Ihrem Mietvertrag ist keine Klausel mit festen Fristen - so denke ich - also müssen Sie Schönheitsreparaturen übernehmen. Feste Zeiten würden die Klausel ungültig machen.

Also wenn Sie jetzt ausgezogen sind, gilt als erstes: „besenrein übergeben“ . Das zweite hängt meiner Meinung nach von der Mietdauer ab - also wie notwendig sind Schönheitsreparaturen gewesen.
Wenn man Reparaturen selbst durchführt, müssen Sie allerdings fachgerecht durchgeführt werden.
Ob jetzt Kosten für fachgerechte Malerarbeiten auf Sie zukommen - ich bin mir nicht sicher.

Tut mir leid. Ich weiß es nicht.
Viel Glück
elfriede

Hallo,

aufgrund Abwesenheit meine Antwort leider etwas verspätet.

Eine genaue Einschätzung zur Wirksamkeit der Klauseln zu den Schönheitsreparaturen kann ich vorliegend nicht abgeben, da es auf sämtliche Klauseln im Mietvertrag hierzu ankommt, und zwar auf den genauen Wortlaut.
Ich empfehle hier schon aus diesem Grund einen anwaltlichen Rat einzuholen.

Entscheidend ist zudem die Dauer des Mietverhältnisses.

Ferner könnte der Satz
"Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache, ungeachtet seiner Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen gem. Ziffer 10 vollständig und sauber zurück zu geben "
auf eine unwirksame Endrenovierungsklausel hindeuten, so dass jegliche Arbeiten nicht mehr geschuldet wären.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Hallo,
sorry für die verspätete Rückmeldung, Sie haben die Wohnung sicherlich schon aus dem Kopf gestrichen und benötigen die Antworten gar nicht mehr.

MfG murmeltier