Hallo Maike,
Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob jemand Erwerbsminderungsrente, oder welche Rente auch imm bezieht, sondern es kommt darauf an, wann das Kind geboren ist. Es muß natürlich in Deutschland geboren sein.
Alle Kinder die vor dem 1.1.1992 (in Deutschland) geboren wurden, bringen der Mutter jetzt zwei Jahre Kindererziehungszeit, vor der Rentenreform haben die Mütter nur ein Jahr Kindererziehungszeit bekommen. Ein nach dem 31.12.1991 geborenes Kind (also ab dem 1.1.1992) bringt der Mutter drei Jahre Kindererziehungszeit. Beide bekommen 10 Jahre Berücksichtigungszeit.
Wenn die Mutter in der Zeit gearbeitet hat, kommt es auf den Verdienst an. Die Rente wird dann unter Umständen auf einen bestimmten Level aufgestockt.
Mehr Informationen dazu findet man hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Grundsätzlich ist zu raten, daß man bei Fragen eine Beratungsstelle aufsucht. Auf dieser Seite kann man nach der nächsten Beratungsstelle suchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Beste Grüße
Bernhard Maurer
ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund