Mütterrente - wie geht das ?

Hallo !

Angenommen…Man hat eine Tante ( 76 Jahre ), die früher einen Job als Prospektverteiler hatte …die Firma hat Sie immer nur in den Zeiten „angemeldet“, wenn auch was zu tun war…

Angenommen : Diese Tante bekommt nur 124, - Euro Rente ( weiteres Einkommen: Rente des Ehemannes ) .

Frage : Bekommt diese Tante ( 3 Kinder ) Mütterrente ? Geht das automatisch ? Oder müsste man das irgendwo beantragen ???

Vielen Dank für Eure Postings !

Es gibt das Gesetz ja noch nicht. Aber wenn die Kinderzeiten bei der Rente in den Unterlagen drinne stehen, dann geht das automatisch.

aber wie gesagt, erst mal abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt.

Hallo,

Angenommen : Diese Tante bekommt nur 124, - Euro Rente (weiteres Einkommen: Rente des Ehemannes ).
Frage : Bekommt diese Tante ( 3 Kinder ) Mütterrente ?

Das ist keine eigenständige Rente, sondern „nur“ zusätzliche Rentenpunkte.

Geht das automatisch ? Oder müsste man das irgendwo beantragen ???

Wenn das Gesetz dann mal durch ist und die entsprechenden Daten vorliegen, geht das automatisch. Zu Fehlern kann es naturgemäß immer mal kommen.

Grüße

Hallo und Guten Morgen,

wichtig ja die Mütterrente soll kommen aber die neue kleine Rentereform muss noch im Mai 2014 beschlossen werden.

Beginn der Mütterrente ist der 01.07.2014 wo die ersten Zahlungen frühestens ENDE 2014 erfolgen jedoch von der Berechnung RÜCKWIRKEND!!!

Wenn die Kinder normal im Rentenkonto sprich bei Rentenverlauf erfasst sind dann kommt es Stand jetzt - automatisch zu Auszahlung. Ein Punkt entspricht im Westen etwa 28 Euro im Monat, im Osten 25 Euro. 

Also noch ein paar Monate warten… und weiterhin Nachrichten und Presse verfolgen.

Grüße und ein schönes Wochenende
Ute Goebels

An alle : Vielen Dank für die Postings !!!

Hallo,

Beginn der Mütterrente ist der 01.07.2014 wo die ersten
Zahlungen frühestens ENDE 2014 erfolgen jedoch von der
Berechnung RÜCKWIRKEND!!!

Zunächst einmal:
Eine Mütterrente gibt es nicht. Das ist nur ein medienwirksamer Begriff für den Zuschlag zur einer bereits laufenden Rente.
Woher stammt denn die Erkenntnis das die Zahlung frühestens Ende 2014 erfolgt?
Wenn das Gesetzgebungsverfahren im Mai abgeschlossen ist steht einer Auszahlung ab Juli 2014 nichts im Wege.

Gruß von TrixiMaus

Hi, zusätzlich zu allen anderen:
vorausgesetzt die Kinder sind vor 1992 geboren!
Was bei einer 74jährigen allerdings anzunehmen ist.
MfG ramses90

Hallo,

wie schon anderweitig erwähnt, der Begriff „Mütterrente“ ist ein Begriff der Presse, nicht des Rentenrechts.

Aktuell ist es so, dass

  • für Geburten vor 1992 je Kind 12 Monate an Kindererziehungszeiten
  • für Geburten nach 1991 je Kind 36 Monate an Kindererziehungszeiten

angesetzt werden. Nach dem was zu lesen ist, sollen auch für Geburten vor 1992 je Kind 36 Monate angesetzt werden, was eine Verdreifachung bedeutet. Folglich ergeben sich für Geburten nach 1991 keine Änderungen.

Auswirkungen:

  1. Kindererziehungszeiten stehen Beitragszeiten gleich. Um mit 65/67 die Regelaltersrente zu bekommen, braucht man 60 Monate an Beitragszeiten. Hat eine Frau nie gearbeitet und ausschließlich Kindererziehungszeiten, „benötigte“ sie - alle Kinder vor 1992 geboren - 5 Kinder, künftig „nur noch“ zwei Kinder.

  2. Für ein Jahr (12 Monate) Kindererziehungszeiten werden 1.000 Entgeltpunkte angesetzt. Ausgehend von einer Regelaltersrente (mit 65/67 Jahren) und dem aktuellen Rentenwert (West) in Höhe von aktuell 28.13 Euro werden 28.13 Euro (1.0000 x 28.13 €) an monatlicher Rente erworben. Künftig sollen dies dann 84.39 Euro (3 x 1.0000 x 28.13 €) sein.

Bei drei Kindern - siehe Frage - würde sich die Rente für diese Zeiten um 168.78 Euro monatlich erhöhen.

Es bleibt noch abzuwarten, ob und welche Übergangsregelungen ggf. kommen werden und wie die abschließende Regelung aussieht. Das Beschriebene ergibt sich einzig aus dem, wie die Umsetzung lt. Presse aussehen soll.

Richtig ist, dass die Umsetzung bei Rentenbeziehern automatisch erfolgen wird, eine Antragsstellung braucht’s dafür nicht.

Kurz abgeschweift: Mütter, die weniger als 5 Kinder haben, die alle vor 1992 geboren sind, und keine weiteren Beitragszeiten haben udn die bislang daher keine Rente bekommen haben oder deren Rentenantrag abgelehnt wurde, ist aber zu empfehlen nach Verabschiebung des Gesetzes einen erneuten Rentenantrag zu stellen.

Aber nochmals: Erstmal abwarten, was schlussendlich beschlossen wird udn wie die Regelungen im Einzelnen und je Einzelfall aussehen. Deswegen bitte die Aussagen mit ein bisschen Vorsicht „genießen“ … :smile:

Servus,
Robert

Hallo @Robert

Aktuell ist es so, dass

  • für Geburten vor 1992 je Kind 12 Monate an
    Kindererziehungszeiten
  • für Geburten nach 1991 je Kind 36 Monate an
    Kindererziehungszeiten
    angesetzt werden. Nach dem was zu lesen ist, sollen auch für
    Geburten vor 1992 je Kind 36 Monate angesetzt werden, was eine
    Verdreifachung bedeutet. Folglich ergeben sich für Geburten
    nach 1991 keine Änderungen.

Nein, für Geburten vor dem 1.1.1992 sollen 24 Monate berücksichtigt werden. Im Gesetzentwurf steht beim entsprechenden Paragrafen nur ganz lapidar: Die Zahl 12 wird durch 24 ersetzt.

Auswirkungen:

  1. Kindererziehungszeiten stehen Beitragszeiten gleich. Um mit
    65/67 die Regelaltersrente zu bekommen, braucht man 60 Monate
    an Beitragszeiten. Hat eine Frau nie gearbeitet und
    ausschließlich Kindererziehungszeiten, „benötigte“ sie - alle
    Kinder vor 1992 geboren - 5 Kinder, künftig „nur noch“ zwei
    Kinder.

  2. Für ein Jahr (12 Monate) Kindererziehungszeiten werden
    1.000 Entgeltpunkte angesetzt. Ausgehend von einer
    Regelaltersrente (mit 65/67 Jahren) und dem aktuellen
    Rentenwert (West) in Höhe von aktuell 28.13 Euro werden 28.13
    Euro (1.0000 x 28.13 €) an monatlicher Rente erworben. Künftig
    sollen dies dann 84.39 Euro (3 x 1.0000 x 28.13 €) sein.

Bei drei Kindern - siehe Frage - würde sich die Rente für
diese Zeiten um 168.78 Euro monatlich erhöhen.

Es bleibt noch abzuwarten, ob und welche Übergangsregelungen
ggf. kommen werden und wie die abschließende Regelung
aussieht. Das Beschriebene ergibt sich einzig aus dem, wie die
Umsetzung lt. Presse aussehen soll.

Richtig ist, dass die Umsetzung bei Rentenbeziehern
automatisch erfolgen wird, eine Antragsstellung braucht’s
dafür nicht.

Kurz abgeschweift: Mütter, die weniger als 5 Kinder haben, die
alle vor 1992 geboren sind, und keine weiteren Beitragszeiten
haben udn die bislang daher keine Rente bekommen haben oder
deren Rentenantrag abgelehnt wurde, ist aber zu empfehlen nach
Verabschiebung des Gesetzes einen erneuten Rentenantrag zu
stellen.

Das hier beschriebene, korrigiert auf 24 Monate, gilt aber nur für Versicherte die bisher noch keine Rente beziehen.

Bei Rentenbeziehern am Stichtag 30.6.2014 werden keine zusätzlichen Beitragszeiten anerkannt. Sie erhalten für jedes Kind das bisher schon berücksichtigt worden ist einen „Zuschlag“ in Höhe von einem Entgeltpunkt. Im Ergebnis, in Euro ausgedrückt, kommt dies auf das gleiche heraus.
Vorteil ist hierbei, das die Renten der über 9 Millionen Betroffenen nicht neu berechnet werden müssen.

Gruß von TrixiMaus

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Hallo Trixi,

Nein, für Geburten vor dem 1.1.1992 sollen 24 Monate
berücksichtigt werden. Im Gesetzentwurf steht beim
entsprechenden Paragrafen nur ganz lapidar: Die Zahl 12 wird
durch 24 ersetzt.

Akzeptiert! Mir war nur die geplante Gleichstellung der Geburten vor 1992 und nach 1991 bekannt. Ich habe dies auch nur aus der Presse verfolgt, da ich ja nicht mit in der RV tätig bin … Sorry!

Das hier beschriebene, korrigiert auf 24 Monate, gilt aber nur
für Versicherte die bisher noch keine Rente beziehen.

Bei Rentenbeziehern am Stichtag 30.6.2014 werden keine
zusätzlichen Beitragszeiten anerkannt. Sie erhalten für jedes
Kind das bisher schon berücksichtigt worden ist einen
„Zuschlag“ in Höhe von einem Entgeltpunkt. Im Ergebnis, in
Euro ausgedrückt, kommt dies auf das gleiche heraus.
Vorteil ist hierbei, das die Renten der über 9 Millionen
Betroffenen nicht neu berechnet werden müssen.

Ok. Es stellt sich aber die Frage, was ist mit Personen, die zwar die Regelaltersgrenze erreicht hatten, am 30.06.2014 aber keine Rente beziehen, weil sie die Wartezeit nicht erfüllt hatten. Ich bin mal gespannt, wie diesbezüglich eine Übergangsregelung aussehen wird.

Gruß von TrixiMaus

Servus,
Robert