Hallo liebe Wissenden,
Mann M wurde von Frau F 2007 geschieden. Es erfolgte ein Versorgungsausgleich.
Beide haben zusammen 2 Kinder, geboren nach 1992.
Soweit ich weiß, wurde vor ein paar Jahren die Mütterrente von 12 Beitragsmonaten auf 36 pro Kind erhöht. Dies erhöht die Rente der Mutter um 4 Entgeltpunkte. Richtig?
Diese Rentenpunkte können im Versorgungsausgleich nocht nicht berücksichtigt sein.
Hat der geschiedene M nicht auch einen Ansruch auf 2 Rentenpunkte, da in der Ehezeit erworben?
Falls ja, wie erfolgt der Ausgleich? Muss ein Antrag gestellt werden? Erfolgt die Korrektur automatisch.
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.
Vielen Dank und Grüße
Bejaflor
hallo!
geht es nicht um Kinder geboren vor 1992 ?
Grundsätzlich kann man aber eine Neuberechnung des Versorgungssausgleichs in solchen Fälle beantragen. Automatisch läuft da gar nichts !
Sonst lies mal hier rein :http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/versorgungsaus…
MfG
duck313
Hallo Duc313,
Ich glaube da habe ich wohl das Informationspuzzle in meinem Kopf falsch sortiert.
Ich dachte die Punkte für Kinder die nach 1992 geboren wurden, wurden zwischen 2007 und Juli 2014 auch erst von einem auf drei Punkte erhöht. Im Zuge der Gleichstellung wurden die Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ab July 2014 von 1 auf 3 erhöht.
Da muss M nochmal in den Versorgungsausgleich der Scheidung schauen, wie viele Punkte F für Kindererziehungszeiten hatte.
Danke und Grüße
Bejaflor
Ich glaube da habe ich wohl das Informationspuzzle in meinem
Kopf falsch sortiert.
Ich dachte die Punkte für Kinder die nach 1992 geboren wurden,
wurden zwischen 2007 und Juli 2014 auch erst von einem auf
drei Punkte erhöht. Im Zuge der Gleichstellung wurden die
Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ab July 2014
von 1 auf 3 erhöht.
Da muss M nochmal in den Versorgungsausgleich der Scheidung
schauen, wie viele Punkte F für Kindererziehungszeiten hatte.
Danke und Grüße
Bejaflor
Hallo @bejaflor,
ja da ist einiges Durcheinander.
Für Kinder die ab 1.1.1992 geboren sind gibt es 3 Jahre Kindererziehungszeit.
Eingeführt wurde dies mit dem Rentenreformgesetz 1992 aus dem Jahr 1989 ab 1.1.1992. Ist schon eine Weile her.
Für Kinder die vor dem 1.1.1992 geboren sind gab es bisher nur 1 Erziehungsjahr. Dies wurde zum 1.7.2014 auf 2 Erziehungsjahre erhöht.
Im beschriebenen Sachverhalt ändert sich also gar nichts.
Gruß von TrixiMaus