Hallo!
Angenommen jemand wohnt in einer Dachgeschosswohnung. Bei feuchter Witterung riecht es in seinem Badezimmer muffig. Von innen ist nichts zu erkennen( evtl. Schimmel). Angenommen die Vermieterin war bisher bei Reparaturen sehr unkooperativ, bzw. hat versucht der Mieterin ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Wie geht die Mieterin jetzt am
" klügsten " vor?
MFG
Wendy
Hallo Wendy,
was sollte denn bei muffigem Geruch repariert werden?
Benedikt
Hallo Wendy,
was sollte denn bei muffigem Geruch repariert werden?
Benedikt
Hallo!
Na, falls die Wände irgendwie feucht sind, muss ja etwas dagegen unternommen werden.Ich habe aber gehört, dass oftmals der Mieter dafür zur Rechenschaft gezogen wird, weil er angeblich nicht richtig gelüftet hat.
Wendy
Na, falls die Wände irgendwie feucht sind, muss ja etwas
dagegen unternommen werden.Ich habe aber gehört, dass oftmals
der Mieter dafür zur Rechenschaft gezogen wird, weil er
angeblich nicht richtig gelüftet hat.
Hi, Wendy!
An richtigem Lüften hängt es oft nicht, wenn es von außen zu Schimmelbildung kommt. Ich zum Bleistift habe ein Badezimmer, bei dem über mir ein Rohr undicht ist und dadurch Wasser durch meine Decke tropft und sich braun-schwarzer Schimmel bildet. Es hülfe also nur ein neues dichtes Rohr. Das muss aber der Bewohner über mir einrichten. Ich hätte nur die Möglichkeit einer Mietminderung, bis der Schaden behoben ist.
Grüße
FJ Benedikt