masgeblich ist hier das ATV - Arbeitsblatt A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
"
Darin heist es (im Entwurf, die entgültige Fassung habe ich nicht greifbar):
Bei Versickerungsmulden bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bepflanzung der Muldenfläche mit Bodendeckern oder Hochstauden. Sofern sich unter der Mulde noch eine Rigole befindet, kommen nur flachwurzelnde Pflanzen dafür in Frage. Bäume sollten mindestens einen Abstand aufweisen, der der Hälfte des möglichen Kronendurchmessers entspricht.