Müllgebühr nach Wohnungen aufteilen rechtens?

Hallo,
ich wohne in einem Haus mit 3 Mietparteien. Ich wohne in einer 80qm Wohnung alleine. Über mir wohnt eine einzelne Person in einer 100qm Wohnung und darüber eine 4 köpfige Familie auf 100qm. Jetzt bezahlen wir alle die gleiche Müllgebühr. Der Vermieter teilt die Gebühr einfach durch 3 und jede Partei mus 1/3 zahlen. Ist sowas zulässig?

Danke und Grüße
Bozi

Ja und nein, die Betriebskosten die nicht von Zählern erfast werden 8heizksoten / Wasser/ Strom) werden Können wie folgt verteilt werden:

nach m², Personenzahl, Wohneinheiten ect.

Sieh dazu klick. Was Vertraglich vereinbart wurde kann man in seinen Mietvertrag lesen.

Bei mir im MFH wird der Müll nach Personen abgerechnet. Der Rest mach Zähler oder was keine Zähler hat (Hausmeister Allgemeinstrom) nach Wfl.

Kommt drauf an, wie sonst die Satzung das regelt. Normalerweise hat ja jeder Haushalt eine „Mindest-Tonne“ zu beantragen, also idR die kleinste Tonne. Braucht man mehr, kann man eine größere haben.
Bei drei Parteien ließe sich das mit einzelnen Tonnen ja ncoh regeln, aber wenn es mal größer wird, stehen meist die großen 1100-l-MGB rum und die werden eben einfach aufgeteilt.

Habe mal im Mietvertrag geschaut. Dort steht bei Müllgebühren:
„Nach der 2. Berechnungs-Verordnung verteilt und berechnet“
Was auch immer das bedeutet.

Das bedeutet nur, Müllgebühren gehören zu den umlagefähigen Kosten.

Grundsätzlich gilt die Wohnfläche, wenn es keine Möglichkeit hat, den Müll etwa nach Verbrauch/Menge/Nutzer zu ermitteln (das gibt es, ist aber eher selten anzutreffen).

Es kann aber im Vertrag auch ein anderer Maßstab verwendet werden, etwa nach Wohneinheiten oder Personenzahl.

Es kommt nie auf möglichst „gerechte“ Verteilung der (nicht messbaren)Kosten an, nur wenn es grob unbillig wäre, könnte man eine Änderung verlangen.
Es geht schlicht darum, es muss nachvollziehbar und einfach sein.

MfG
duck313

Hat derjenige, der sich das ausgedacht hat, auch berücksichtigt, daß sich einerseits die Personenzahl ändern kann (ggfs. auch unterjährig) und anderseits der Vermieter nicht zwangsläufig mitbekommt, wenn sich an der Situation/Belegung etwas ändert? Das kann doch nur Ärger geben.

Klar, es ist nicht immer 100% gerecht.

Aber besser, es wird nach Personen abgerechnet als nach Wohnung. Denn in manchen Wohnungen wohnen 3 Personen und in manchen nur eine Person.

Die Wohnungen bei mir im Haus werden alle von einer Verwaltung für alle Eigentümer vermietet. So ist das schon etwas durchsichtiger.

Wir hatten erst einzelne Behälter je Wohnung ein Bio und ein Restmüll. Da wir ein sehr großes Haus sind und wenig Platz für die etlichen kleinen Behälter ist, haben wir unsere Verwaltung gebeten auf gemeinsame Entsorgung umzustellen.

Alle Eigentümer waren damit einverstanden und 3/4 der Bewohner hat mit Unterschriftenliste zugestimmt.

Weiterhin ist die gleiche Müllmenge in einem großen Sammelbehälter billiger und zwar deutlich, als einzelne Behälter. Jetzt kann jeder etwa 1/3 mehr Müll produzieren und es bleibt bei den gleichen Kosten, wie mit einzelbehälter.