Müllgebühren rückwirkend zahlen?

Folgender Sachverhalt:

Gewerbebetrieb bekommt trotz gezahlter Müllgebühren die Mülltonnen nicht abgeholt. Nach Telefonaten mit der zuständigen Behörde wurde mitgeteilt, dass vermutlich ein defekt am Chip vorliegt. Über 1 Jahr lang hat sich nichts getan. Der Müll wurde mit Nachweis selbst entsorgt. Dann ist der Behörde aufgefallen, dass ihr ein Fehler unterlaufen war. Man hatte den Gewerbebetrieb abgemeldet. Warum dies geschah ist nicht nachvollziehbar. Da in dem Gebäude mehrere Betriebe ihren Sitz haben, wird der Sachbearbeiter vermutlich was durcheinander gebracht haben. Die Behörde hat den Gewerbebetrieb rückwirkend wieder angemeldet und möchte für diesen Zeitraum Müllgebühren obwohl keine Leistung erfolgt ist. Ist dies rechtens? Danke für eure Hilfe.

weil sie von einem Fehler ausgeht und annimmt, die Abfuhr sei trotzdem erfolgt nur nicht berechnet worden, da ja abgemeldet.

Bitte erkläre mal, wieso man es nicht schafft innerhalb eines Jahres sich eine neue Tonne anliefern zu lassen.
Dazu genügt am Tag der Nichtabfuhr(wegen nicht erkanntem Chip) ein Anruf bei dem Müllentsorger.
Dann stünde spätestens am nächsten oder übernächsten Tag ein neuer Container auf dem Hof und der alte wird abgeholt.
Oder man schickt ein Servicefahrzeug zum Tausch des Chips.

Und sollte das nicht klappen, ruft man nochmals dort an und macht Druck.

Bitte erzähle mir nicht, gerade ein Gewerbetreibender ist in so einer Sache kopf-und hilflos.

Das ist lächerlich. Genauso wie die Selbstablieferung gegen Gebühr .

Was sind das bloß für Chefs heutzutage ?

MfG
duck313

Das ist doch überhaupt nicht Gegenstand der Frage!
Der TE hat eine berechtigte Frage gestellt und als Antwort kommt eine Maßregelung ohnegleichen.
Wenn man keine hilfreiche Antwort darauf hat, dann hilt´s in der Regel mal die Finger von der Tastatur zu lassen! ramses90

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Einspruch dagegen einlegen.
Sehr hilfreich wäre es wenn die Gebührennachweise über die Selbstentsorgung noch vorhanden wären, wegen der Beweislast. ramses90

Doch, ist es.
Niemand kann in so eine Lage kommen, nicht ein Jahr lang und wüsste sich nicht zu helfen.
Das ist absolut unverständlich, für Privatmann und für „Gewerbebetrieb“ allemal !

Und hast Du es mal genau gelesen ? Einleitend heißt es doch „trotz Bezahlung keine Abholung“ und später fordert man Geld rückwirkend nach .
Passt das zusammen ?
Nein, es passt aber ins Bild diese Gewerbebetriebes und seines Inhabers.