Folgendes Szenario: Firma A gliedert eine Abteilung aus („Oursourcing“) und gründet mit einem (großen) externen Partner C eine eigenständige Kleinfirma B. A ist Kunde von B. Es gibt noch andere Kunden. Unternehmerische Führung von B liegt komplett bei C. Das Konzept rechnet sich nicht und C zieht sich nach einigen Jahren zurück. B wird als Firma aufgelöst und wieder Abteilung in A. Soviel zur Vorgeschichte.
Innerhalb von A kursieren nun Hetzschriften gegen die ehemaligen Mitarbeiter von B (als Gruppe), in denen sinngemäß vorgeworfen wird sich der Firma C untergeordnet zu haben und die „Kollegialität“ vergessen zu haben. Zudem werden die „B’ler“ vom gesellschaftlichen Leben in A (Ausflüge, Feiern etc.) bewusst ausgegrenzt. Die Führung von A sieht keinen Handlungsbedarf. BR gibt es keinen.
Frage: Der Begriff des „Mobbing“ bezieht sich ja afaik nur auf Einzelpersonen. Wie ist es, wenn sich die entsprechenden Aktionen gegen eine Personengruppe richten? Was kann man unternehmen?
Rechtlich fällt mir dazu leider nichts konkretes ein. Aber ich würde sagen, dass die U-Führung dringend handeln sollte. Sie hat wohl bereits in Vorfeld der „Wiedervereinigung“ einige Managementfehler im Bereich Führung begangen. Diese könnten nur mit ein wenig Aufwand und Fingerspitzengefühl korrigiert werden.
Per Order ein gutes Betriebsklima herzustellen ist nicht möglich.
Mir würde daher eine geeignete team-bildende Maßnahme über Abteilungen vorschweben. Aber dazu muß die GF das Problem natürlich erkennen, und genau da dürfte Dein Problem liegen…
Man müsste aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf jeden Fall herleiten können, dass er gegen eine derartig massive Situation etwas tun muss.
Vielleicht fehlt der GF einfach nur die Idee, was sie tun kann, um die Situation zu bereinigen und mischt sich darum nicht ein. In diesem Fall könnte ein Gespräch mit dem Hinweis auf die Fürsorgepflicht und das Andeuten einer Lösungsmöglichkeit hilftreich sein.
Wie groß ist Firma A denn insgesamt? Wenn die GF so gar nicht mitmacht, könnte man vielleicht auch an Aktivitäten von der Abteilung B ausgehend nachdenken.
Ich sehe hier auf jeden Fall nur eine Lösungsmöglichkeit im zwischenmenschlichen Bereich, nicht im juristischem.
Liebe Grüße,
Snoef
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ich sehe da kein besonderes Problem darin, dass sich das Mobbing hier gegen eine ganze (abgrenzbare) Gruppe von Mitarbeitern richtet. Denn jedes Mitglied der Gruppe wird dadurch ja auch individuell gemobbt.
Probleme bereitet das Mobbing aber grundsätzlich, denn es stellt sich immer die Frage, wogegen sich welche Ansprüche richten könnten. Und da ist es beim Mobbing immer schwierig. Hat man den einen miesen Kollegen, der einen ständig ärgert, oder sind es zwei oder drei Kollegen, die man genau benennen kann, und denen man einzelne Handlungen direkt zurechnen kann, kommt man eher auf den grünen Zweig, als wenn man gegen „alle Kollegen die früher bei A beschäftigt waren“, oder gegen die Geschäftsleitung vorgehen will, zumal so homogen wie Du es beschrieben hast die Situation natürlich in der Realität nie ist. D.h. es wird immer einige treibende Kräfte geben, einige die mitlaufen, viele denen es egal ist, und sicher auch einige, die selbst aktiv dagegen etwas tun würden.
Im Zwiefelsfall würde ich mich mal von einem Arbeitsrechtler beraten lassen. In einem ähnlichen Fall hier habe ich mal einen Termin mit allen Betroffenen vor Ort gemacht, und dann die Sache Stück für Stück auseinander genommen. Dabei kam dann aber leider heraus, dass vieles nicht justiziabel war, sondern es eher am Umgang der Leute miteinander (also auf beiden Seiten gleichermaßen) zu tun hatte. Nach einem klärenden Gespräch mit dem AG konnte zwar nicht verhindert werden, dass der im Rahmen seines Direktionsrehts einige den Arbeitnehmern unliebsame Entscheidungen doch noch durchsetzte, es gab aber eine neue Basis zu der eben auch gehörte, dass man endlich auf Seiten der Arbeitnehmer begriff, dass der Arbeitgeber nun mal auch bestimmte Rechte hat, und es nicht immer nur nach den eigenen Wünschen gehen kann.
Gruß vom Wiz
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Per Order ein gutes Betriebsklima herzustellen ist nicht
möglich.
Nö, aber es gibt doch Gesetze(?) gegen das „normale“ Mobbing oder auch z.B. sexuelle Belästigung, wonach der Arbeitgeber gegen den mobbenden vorgehen muß (nicht kann).
Wie groß ist Firma A denn insgesamt?
Das weiss ich nicht genau (müsste meinen Freund nochmal fragen), aber auf jeden Fall >500 Mitarbeiter. Alleine die Abteilung B hat 50 MA.
Wenn die GF so gar nicht
mitmacht, könnte man vielleicht auch an Aktivitäten von der
Abteilung B ausgehend nachdenken.
Wenn ich meinen Kumpel richtig verstanden habe, liegt das Problem daran, dass „B“ komplett von „C“ geführt wurde. Als „B“ zu „A“ zurückging, waren das alles nur Indianer, keine Häuptlinge mehr. Die neuen Häuptlinge sind „A’ler“ und teilen wohl die negativen Gefühle gegen „B“.
Ich sehe hier auf jeden Fall nur eine Lösungsmöglichkeit im
zwischenmenschlichen Bereich, nicht im juristischem.
Hmmmm, sehe ich genauso - und bin heilfroh, dass ich nicht in „B“ arbeiten muß!
ich sehe da kein besonderes Problem darin, dass sich das
Mobbing hier gegen eine ganze (abgrenzbare) Gruppe von
Mitarbeitern richtet. Denn jedes Mitglied der Gruppe wird
dadurch ja auch individuell gemobbt.
Wenn dem so ist, dann könnte mein Kumpel ja wirklich wegen Mobbing den Arbeitgeber zum Handeln zwingen… das wäre super.
ist. D.h. es wird immer einige treibende Kräfte geben, einige
die mitlaufen, viele denen es egal ist, und sicher auch
einige, die selbst aktiv dagegen etwas tun würden.
Genau das ist es wohl: es gibt zwar eine generelle negative Stimmung gegen „B“, aber die würde wohl relativ schnell verblassen, wenn es nicht eine kleine Gruppe gäbe, die als Agitatoren die Glut immer wieder anschüren. Wenn man die stoppen könnte…
Wie ich schon in meiner Antwort an Noef geschrieben habe, liegt es laut meinem Kumpel daran, dass es keinen „starken Mann“ mehr in B gibt, der im Namen von B Aktionen verlangen könnte.