HI
Das ist aber der Punkt:
Abgrenzbar = Eigentum
Nicht abgrenzbar = kein Eigentum.
Besser: Kann Eigentum sein und kann nicht Eigentum sein, was auf die Ausgangsfrage zurückgeht, ob der Mundinhalt Staatseigentum ist. Und die Antwort wäre. Das Gasgemisch im Mund kann theoretisch jemandes Eigentum sein, ist es aber nicht. Im übrigen würde dieses abgegrenzte Eigentum bei Öffenen des Mundes durch Vermischung mit der Außenluft verloren gehen.
Wenn ich also den Mund schliesse ist es abgegrenzt, wenn ich
ihn öffne gibt es keine Abgrenzung zur restlichen Luft.
Insbesondere würde sie sich damit vermischen und das Eigentum daran verloren gehen.
Ergo: Ich zahle für die zur Verfügungstellung von, ja was denn
eigentlich? Einer Leistung? An der der Stromanbieter aber kein
Eigentumsrecht hat und es somit auch nicht gegen Entgelt
übertragen kann. Miete kommt auch nicht in Frage, denn die
Energie habe ich verbraucht.
Bin jetzt etwas irritiert wie man Strom z.B. behandelt.
Zunächst einmal dürfte der Stromversorgungsvetrag eher ein Dienstleistungsvertrag sein.
Im Übrigen darf man aber Eigentum und Übertragbarkeit nicht vermischen. Bei einem Kaufvertrag verpflichte ich mich, etwas zu übertragen. Das muss aber nicht Eigentum sein, sondern kann eigentlich fast alles sein.
Wir hatten ja vorhin schon festgestellt, dass Rechte, insbesondere Forderungen, kein Eigentum sind. Dennoch kann man diese im Rahmen eines (Forderungs-)kaufvertrages verkaufen. Der Stromlieferant muss also kein Eigentum an dem Strom haben (können), um diesen an den Abnehmer zu übertragen oder sogar zu verkaufen.
Und wenn der Behälter ein Leck hat? Geht es dann in
Gemeinschaftseigentum über?
Das kommt hin, muss aber nicht so sein. Abgrenzbarkeit meint ja nicht körperliche umschlossenheit, sondern lediglich, dass das definierte Eigentum von anderen Sachen abgrenzbar ist. Wenn ich also eine Flüssigkeit in einem Gefäß habe, zB. ein Bier, dann kann das mein Eigentum sein. Wenn das Bier nu ausläuft, kann es das noch immer sein, wenn die Pfütze auf dem Tisch ist.
Ich verliere aber mein Eigentum in dem Moment, wo die Pfütze sich so verflüchtigt, dass ich sie nicht mehr definieren kann. Denn an nicht definierbaren Dingen kann ich kein Eigtentum haben. Oder aber meine Bierpfütze vermischt sich mit der Bierpfütze des anderen umgefallenen Glases. Dann haben ich und mein Nachbar zumindest Gesamteigentum an der neuen Pfütze (schmecken wirds trotzdem nicht).
Wie würde das
versicherungstechnisch aussehen wenn mir, durch die dann
fehlende Abgrenzbarkeit, Eigentum abhanden käme? Oder ist es
durch die fehlende Abgrenzbarkeit dann kein Eigentum mehr und
kann mir somit auch nicht mehr abhanden gekommen sein?
Ja, wie solle es aussehen? Dann ist versicherungstechnisch Eigentum abhanden gekommen. Ist nicht anders, als wenn man etwas verliert.
Die Verwirrung wird grösser 
Iss eigentlich alles ganz logisch.
Dea