Hallo zusammen,
wenn Mobilfunkverträge telefonisch abgeschlossen und mündliche Zusagen getroffen werden, müssen die auch eingehalten werden auch wenn schriftlich nichts mehr darüber steht ? Wenn nach Vertragsabschluss der Mobilfunkanbieter sich an die mündliche Vereinbarung nicht mehr errinnern kann, welche Möglichkeiten bleiben einem, wenn die Frist von 2 Wochen abgelaufen ist ? Bleibt da nur noch der Weg zum Rechtsanwalt oder besteht bei so etwas auch die Möglichkeit einer fristlosen kündigung ?
Gruss
Peter
versuch diese mündlichen absprachen mal zu beweisen. kannst du das?
und wenn du im schriftlichen vertrag irgendwo sinngemäß findest „mündliche nebenabsprachen sind ungültig“ sehe ich ganz schwarz.
btw., dass „der mobilfunkanbieter“ (wer immer das auch sein soll) sich an nichts erinnert, weil er mit dem mitarbeiter vom callcenter ‚wir-verkaufen-alles‘ in uruguay noch nie gesprochen hat wundert mich nicht wirklich.
Ich glaube da hast du schlecht Karten.
Bei mir hat mal ein Kundenberater in einem Mobilfunkshop einen falschen Vertrag gewählt den ich gar nicht wollte…Pech…muss den trotzdem 2 Jahre zahlen.