Mus man Einverständnis für Daten die als Liste (z. B. Helferkreis), die online publiziert werden, einholen?

Guten Abend!

Angenommen man erstellt eine Liste von Freiwilligen mit E-Mail, Telefonnummer usw., und stellt sie in einem Cloud-Service (wie Microsoft Cloud oder Dropbox) der Gruppe von Freiwilligen zur Verfügung.

Muss man da nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Einverständnis der Person einholen?

Gibt es da vielleicht Formulierungsvorschläge?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Guten Nacht.

Nein, musst du nicht, weil das ja keine Veröffentlichung, sondern eine Verbreitung in einem geschlossenen Nutzerkreis ist. Ich gehe davon aus, das das Verfahren abgesprochen war und die Listenmitglieder (stillschweigend) zugestimmt haben, das ihre Daten an die anderen Listenmitglieder weitergereicht werden.

warum genau wird dann hier wohl überhaupt gefragt?