Guten Abend!
Angenommen man erstellt eine Liste von Freiwilligen mit E-Mail, Telefonnummer usw., und stellt sie in einem Cloud-Service (wie Microsoft Cloud oder Dropbox) der Gruppe von Freiwilligen zur Verfügung.
Muss man da nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Einverständnis der Person einholen?
Gibt es da vielleicht Formulierungsvorschläge?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Guten Nacht.