Huhu,
wenn ich auf meiner Homepage Musik bekannter Sänger einspiele, muss ich da rein rechtlich etwas beachten?
Danke:smile:
mfg:smile:
rené
Huhu,
wenn ich auf meiner Homepage Musik bekannter Sänger einspiele, muss ich da rein rechtlich etwas beachten?
Danke:smile:
mfg:smile:
rené
mal abgesehen davon, dass du damit jedem 56k ntuzer das genick brichst, musst du natürlich schon darauf achten, inwieweit diese musik urheberrechtlich geschützt ist, insoweit wenn du die musik käuflich erworben ahst hast du >>NICHT[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Huhu,
wenn ich auf meiner Homepage Musik bekannter Sänger einspiele,
muss ich da rein rechtlich etwas beachten?Danke:smile:
mfg:smile:
renémal abgesehen davon, dass du damit jedem 56k ntuzer das genick
brichst, musst du natürlich schon darauf achten, inwieweit
diese musik urheberrechtlich geschützt ist, insoweit wenn du
die musik käuflich erworben ahst hast du >>NICHT
Hallo chatairliner,
… Soviel ich
weiß, darf man z.B. auf öffentlichen Veranstaltungen Musik
spielen, wenn man sie im Original, also unverändert
wiedergibt.
Klar darfst Du auf Deiner Website Musik wiedergeben, auch auf öffentlichen Veranstaltungen.
Aber erkundige Dich erst nach dem Tarif: http://www.gema.de/musiknutzer/index.shtml
Manfred
Hallo,
Vielen Dank, ich werde mich noch weiter erkundigen. Soviel ich
weiß, darf man z.B. auf öffentlichen Veranstaltungen Musik
spielen, wenn man sie im Original, also unverändert
wiedergibt.
Klar. So lange Du dafür bezahlst, ja.
Und so ist es auch auf Websites - erkundige Dich mal bei der Gema - die ist da nämöich Dein Ansprechpartner.
Greetinx
Christian