Hallo,
wenn jemand am Klavier, Keyboard oder Gitarre ein Stück eines bekannten Künstlers, bzw. eines anderen Künstlers nachspielt und sich dabei mittels Werbeschaltung „bezahlen“ lässt (Also Werbung schaltet), ist das dann eigentlich noch erlaubt oder verstößt das dann gegen das Urheberrecht (was man ja im Prinzip schon mit dem nachspielen tut).
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
Vielen Dank