Hallo,
diese Frage stellt man sich oft.
Mancher vielleicht.
Aber eine sichere Antwort
gibt es wohl nicht.
Unsinn.
Rechtlich gesehen, scheint das eine
Grauzone zu sein, habe ich zumindest schon oft gelesen.
Du solltest etwas anderes lesen.
Fakt ist nach meinem Verständnis:
Du solltest nicht als Fakt hinstellen, was Du als Laie gar nicht weißt. Und wo Du Dir nicht mal selber sicher bist.
a) Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus
dem Netz ist illegal.
Falsch.
(Ausnahme natürlich, man bezahlt dafür).
Falsch.
b) Das Verfügbarmachen von urheberrechtlich geschütztem
Material im Netz ist illegal, es sei denn man ist selbst der
Rechteinhaber.
Eben.
Und wer die Rechte dazu hat, darf die Werke auch verschenken.
Du merkst, das ist das Gegenteil Deiner ersten Behauptung.
Mit Streaming-Seiten geht man da rechtlich
unverständlicherweise lockerer um.
Nein. Warum sollte man?
Wie bereits erwähnt, werden
beim Streamen die Dateien zwischengespeichert, was letztlich
einem illegalen Download gleichkommt.
Unsinn.
Technisch ist es leicht
möglich, aus dem Zwischenspeichern, einen „normalen“ Download,
d. h. die Datei wird behalten und nicht gelöscht, zu machen.
Manchmal, nicht immer. Einige sind verschlüsselt. Aber was soll uns das sagen?
Da zum einen die rechtliche Lage scheinbar unklar ist
Ist sie nicht.
und die
Anzahl an Downloads um mehrere Größenordnungen größer ist als
die Anzahl der Uploads, verfolgt die Kripo in der Regel nur
die Uploader.
Das ist falsch, man will halt einfach die Verursacher treffen und nicht nur die kleinen. Im übrigen ist es in aller Regel nicht die Kripo, die da verfolgt.
Jüngstes Beispiel: kino.to
Das waren gar keine Uploader…
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Wohl eher nicht.
Da ich kein Anwalt
bin, bitte mich nicht auf Details festnageln.
Und auf den Rest auch nicht. Vor allem nicht auf ‚Fakt‘.
Habe mir die
Frage wie gesagt auch schon oft gestellt, aber nie eine
eindeutige Antwort gefunden.
Warum in aller Welt gibst Du dann eine?
Zu Deiner Fortbildung schau mal ins UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG). Und hier eine kleine Übersicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Das runterladen bei youtube ist demnach nicht illegal (muss man ja sogar zum anschauen). Es handelt sich um keine illegale Quelle, weil youtube an die Gema bezahlt (ausgenommen z.B. Mitschnitte aus dem TV, die youtube regelmäßig entfernt, sobald sie entdeckt werden). Das einzige, was den Download zum Zwecke der dauerhaften Speicherung verbietet, sind die Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen von youtube. Die aber werden nur dann wirksam, wenn man dort ein Konto eröffnet. Google kann Dir das ganz schnell bestätigen, wenn Du mir (ich bin schließlich auch Laie) nicht vertraust.
Also schmeiß nicht illegale Downloads über Tauschbörsen mit dem hier nachgefragten, legalen Youtube-Download in einen Topf.
Gruß
loderunner (ianal)