Musik downloaden - kann das legal sein?

Hallo!

Ein Freund von mir hat behauptet, dass es legal sei, Musik von YouTube downzuloaden, und dann auf dem PC zu speichern, ggf. auf den MP3 Player zu kopieren.
Er meinte, er hätte die Software (ich glaube DVD Videosoft?) sogar aus einer Computerzeitschrift und die dürfte ja keine illegalen Sachen verbreiten.
Aber kann das denn legal sein? Das würde doch dann jeder machen??
Im Internet finden sich verschiedene Meinungen zu dem Thema, deshalb wende ich mich hierher. Schließlich habe ich gewettet, brauche eine gesicherte Antwort und bekomme dann bestimmt bald einen Kaffee :smiley:

Liebe Grüße!
und Danke schonmal :smile:

Hi,

hier einmal die Funktionsweise von youtube aus Sicht des Computers:

Empfange Befehl zum abspielen eines Filmes.
Lade Internetseite und speichere zwischen.
Stelle Seite dar.
Lade Videomaterial und speichere zwischen.
Spiele Video ab.

empfange Befehl Video zu beenden.
Schließe Seite.
Lösche zwischengespeicherte Daten.

Was diese Programme machen: Sie ignorieren den letzten Schritt und speichern das Material fest ab.

Des weiteren, werden keine Daten aus Sicht des Endanwenders VERBREITET. Was juristisch von sehr großer Bedeutung ist.

Kannst Du die Frage jetzt schon selbst beantworten?

Hallo,

diese Frage stellt man sich oft. Aber eine sichere Antwort gibt es wohl nicht. Rechtlich gesehen, scheint das eine Grauzone zu sein, habe ich zumindest schon oft gelesen.

Fakt ist nach meinem Verständnis:
a) Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Netz ist illegal. (Ausnahme natürlich, man bezahlt dafür).
b) Das Verfügbarmachen von urheberrechtlich geschütztem Material im Netz ist illegal, es sei denn man ist selbst der Rechteinhaber.

Mit Streaming-Seiten geht man da rechtlich unverständlicherweise lockerer um. Wie bereits erwähnt, werden beim Streamen die Dateien zwischengespeichert, was letztlich einem illegalen Download gleichkommt. Technisch ist es leicht möglich, aus dem Zwischenspeichern, einen „normalen“ Download, d. h. die Datei wird behalten und nicht gelöscht, zu machen.

Da zum einen die rechtliche Lage scheinbar unklar ist und die Anzahl an Downloads um mehrere Größenordnungen größer ist als die Anzahl der Uploads, verfolgt die Kripo in der Regel nur die Uploader. Jüngstes Beispiel: kino.to

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Da ich kein Anwalt bin, bitte mich nicht auf Details festnageln. Habe mir die Frage wie gesagt auch schon oft gestellt, aber nie eine eindeutige Antwort gefunden.

Viele Grüße
Cybi

Guten Abend!

Aber kann das denn legal sein? Das würde doch dann jeder
machen??

Musik aus dem Radio oder vom Plattenspieler auf Tonband aufnehmen - das hat im 20. Jahrhundert jeder gemacht. Die Musikindustrie ist nicht daran zerbrochen.

Kannst Du die Frage jetzt schon selbst beantworten?

Es ist legal und ich bekomme keinen Kaffee :frowning:

Guten Abend!

Musik aus dem Radio oder vom Plattenspieler auf Tonband
aufnehmen - das hat im 20. Jahrhundert jeder gemacht. Die
Musikindustrie ist nicht daran zerbrochen.

a) Für Tonbänder haben die Künstler/die Musikindustrie GEMA-Gebühren bekommen.
b) Die Musikindustrie sieht dies anders.

Gruß
Falke

a) Für Tonbänder haben die Künstler/die Musikindustrie
GEMA-Gebühren bekommen.

Ach und für PCs Rohlinge Brenner, USB-Sticks bekommt die GEMA kein Geld?

b) Die Musikindustrie sieht dies anders.

Natürlich sehen die das anders. Wer Geld hat will immer mehr, sieht man ja am Paradebeispiel GEZ

2 „Gefällt mir“

Hallo,

diese Frage stellt man sich oft.

Mancher vielleicht.

Aber eine sichere Antwort
gibt es wohl nicht.

Unsinn.

Rechtlich gesehen, scheint das eine
Grauzone zu sein, habe ich zumindest schon oft gelesen.

Du solltest etwas anderes lesen.

Fakt ist nach meinem Verständnis:

Du solltest nicht als Fakt hinstellen, was Du als Laie gar nicht weißt. Und wo Du Dir nicht mal selber sicher bist.

a) Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus
dem Netz ist illegal.

Falsch.

(Ausnahme natürlich, man bezahlt dafür).

Falsch.

b) Das Verfügbarmachen von urheberrechtlich geschütztem
Material im Netz ist illegal, es sei denn man ist selbst der
Rechteinhaber.

Eben.
Und wer die Rechte dazu hat, darf die Werke auch verschenken.
Du merkst, das ist das Gegenteil Deiner ersten Behauptung.

Mit Streaming-Seiten geht man da rechtlich
unverständlicherweise lockerer um.

Nein. Warum sollte man?

Wie bereits erwähnt, werden
beim Streamen die Dateien zwischengespeichert, was letztlich
einem illegalen Download gleichkommt.

Unsinn.

Technisch ist es leicht
möglich, aus dem Zwischenspeichern, einen „normalen“ Download,
d. h. die Datei wird behalten und nicht gelöscht, zu machen.

Manchmal, nicht immer. Einige sind verschlüsselt. Aber was soll uns das sagen?

Da zum einen die rechtliche Lage scheinbar unklar ist

Ist sie nicht.

und die
Anzahl an Downloads um mehrere Größenordnungen größer ist als
die Anzahl der Uploads, verfolgt die Kripo in der Regel nur
die Uploader.

Das ist falsch, man will halt einfach die Verursacher treffen und nicht nur die kleinen. Im übrigen ist es in aller Regel nicht die Kripo, die da verfolgt.

Jüngstes Beispiel: kino.to

Das waren gar keine Uploader…

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Wohl eher nicht.

Da ich kein Anwalt
bin, bitte mich nicht auf Details festnageln.

Und auf den Rest auch nicht. Vor allem nicht auf ‚Fakt‘.

Habe mir die
Frage wie gesagt auch schon oft gestellt, aber nie eine
eindeutige Antwort gefunden.

Warum in aller Welt gibst Du dann eine?

Zu Deiner Fortbildung schau mal ins UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG). Und hier eine kleine Übersicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Das runterladen bei youtube ist demnach nicht illegal (muss man ja sogar zum anschauen). Es handelt sich um keine illegale Quelle, weil youtube an die Gema bezahlt (ausgenommen z.B. Mitschnitte aus dem TV, die youtube regelmäßig entfernt, sobald sie entdeckt werden). Das einzige, was den Download zum Zwecke der dauerhaften Speicherung verbietet, sind die Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen von youtube. Die aber werden nur dann wirksam, wenn man dort ein Konto eröffnet. Google kann Dir das ganz schnell bestätigen, wenn Du mir (ich bin schließlich auch Laie) nicht vertraust.

Also schmeiß nicht illegale Downloads über Tauschbörsen mit dem hier nachgefragten, legalen Youtube-Download in einen Topf.
Gruß
loderunner (ianal)

2 „Gefällt mir“

Hallo auch!

a) Für Tonbänder haben die Künstler/die Musikindustrie
GEMA-Gebühren bekommen.

Ach und für PCs Rohlinge Brenner, USB-Sticks bekommt die GEMA kein Geld?

Doch klar! Wieso?

b) Die Musikindustrie sieht dies anders.

Natürlich sehen die das anders. Wer Geld hat will immer mehr,
sieht man ja am Paradebeispiel GEZ

Dies tritt ja auf jeden zu! Wohl auch auf dich!

Gruß
Falke

Hallo auch!

a) Für Tonbänder haben die Künstler/die Musikindustrie
GEMA-Gebühren bekommen.

Ach und für PCs Rohlinge Brenner, USB-Sticks bekommt die GEMA kein Geld?

Doch klar! Wieso?

Bei Dir hat es sich so angehört als wenn es in Ordnung ist Musik aus dem Radio auf Kasette auf zu nehmen weil die GEMA abkassiert,

es aber nicht in Ordnung ist Musik aus dem Internet auf zu nehmen obwohl für PCs Brenner Rohlinge etc. ordentlich an die GEMA abgedrückt wird.

Hai!

Das runterladen bei youtube ist demnach nicht illegal (muss
man ja sogar zum anschauen).

Es gibt einen Unterschied zwischen anschauen und runterladen.

Letzteres ist übrigens sehr wohl verboten wenn du bei Youtube
Mitglied bist, dann hast du nämlich deren AGB zugestimmt!

Der Plem

Hallo,

Das runterladen bei youtube ist demnach nicht illegal (muss
man ja sogar zum anschauen).

Es gibt einen Unterschied zwischen anschauen und runterladen.

Welchen? Schon mal den Cache Deines Browsers und den Deines Flashplayers angeschaut?

Letzteres ist übrigens sehr wohl verboten wenn du bei Youtube
Mitglied bist, dann hast du nämlich deren AGB zugestimmt!

Und wenn nicht?
Btw, das hab ich doch selber schon geschrieben.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

es aber nicht in Ordnung ist Musik aus dem Internet auf zu
nehmen obwohl für PCs Brenner Rohlinge etc. ordentlich an die
GEMA abgedrückt wird.

Doch, genau das ist es. Solange die Quelle nicht illegal ist und kein Kopierschutz umgangen wird.
Gruß
loderunner (ianal)

Hai!

Es gibt einen Unterschied zwischen anschauen und runterladen.

Welchen?

Ob ich ein Programm dazu benutze wie im UP beschrieben oder ob es
kurzzeitig im Browsercache ist.

Schon mal den Cache Deines Browsers und den Deines
Flashplayers angeschaut?

Das war nicht die Frage!

Der Plem

Hallo,

Es gibt einen Unterschied zwischen anschauen und runterladen.

Welchen?

Ob ich ein Programm dazu benutze wie im UP beschrieben oder ob
es kurzzeitig im Browsercache ist.

Man muss immer ein Programm dazu verwenden, oder wie machst Du das? Und der Unterschied zwischen legal und illegal kann doch wohl kaum darin bestehen, wie das Programm heißt, oder? Zumal die Quelle immer dieselbe ist - der Cache.

Schon mal den Cache Deines Browsers und den Deines
Flashplayers angeschaut?

Das war nicht die Frage!

Aber Deine Antwort.
Gruß
loderunner (ianal)

Hai!

Man muss immer ein Programm dazu verwenden, oder wie machst Du
das?

Aber eins von Youtube, Stichwort plugin!

Der Plem

Hallo,

Man muss immer ein Programm dazu verwenden, oder wie machst Du
das?

Aber eins von Youtube, Stichwort plugin!

Nö. Flashplayer. Und nicht für den Ton, dafür gibt es Internetseiten oder andere Plugins, die das erlauben.
Anyway: ohne Programm geht’s eben nicht. Egal, wie’s heißt. Wie ich schon sagte.
Gruß
loderunner (ianal)

Hai!

Nö. Flashplayer.

Und was bitte führt ein Flashplayer- Plugin aus und wo kommt das
auszuführende her?

Egal, wie’s heißt.

Aber nicht egal wo es herkommt.

Wie ich schon sagte.

Genau, ist immer noch falsch.

Zitat aus den Nutzungsbestimmungen, einfach mal lesen!
„Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt;“

Der Plem

Hallo,

Nö. Flashplayer.

Und was bitte führt ein Flashplayer- Plugin aus und wo kommt
das auszuführende her?

das ‚auszuführende‘ ist die Filmdatei. Kann man mit diversen Add-ons oder über spezielle Webseiten runterladen und mit einem Player anschauen oder auch in andere Formate konvertieren. Ein Programm von Youtube benötigt man nicht.

Egal, wie’s heißt.

Aber nicht egal wo es herkommt.

Sondern? Wenn man das Programm beim Händler an der Ecke bekommt, ist es was anderes als das gleiche im Internet kostenlos runter zu laden? Kannst Du mal kurz die Stelle im UrhG zeigen, an der das steht?

Wie ich schon sagte.

Genau, ist immer noch falsch.

Immer noch richtig. Wenn Du so überzeugt von Deiner Meinung bist, zeig doch das Verbot im Gesetz.

Zitat aus den Nutzungsbestimmungen, einfach mal lesen!

Wozu? Die gelten für mich nicht. Ich habe schließlich keinen Vertrag mit denen abgeschlossen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hai!

Wie immer wenn du unrecht hast versuchst du dich irgendwie
rasuzuwurschteln und drehst mal locker Aussagen rum.

Zitat aus den Nutzungsbestimmungen, einfach mal lesen!

Wozu? Die gelten für mich nicht. Ich habe schließlich keinen
Vertrag mit denen abgeschlossen.

Ich habe geschrieben und darauf kam deine fachliche Reaktion …

Letzteres ist übrigens sehr wohl verboten wenn du bei Youtube
Mitglied bist, dann hast du nämlich deren AGB zugestimmt!

Dann möchte ich dir noch mit deinen eigenen Worten sagen
Zitat Loderunner:
„Du könntest auch alternativ einfach zugeben, dass Du Dir Deine Behauptung nur ausgedacht hast, eigentlich keine Ahnung hast und Dich in diesem Expertenforum nur als Fragesteller zu Wort melden solltest.“

Tschau, der Plem