heutzutage ist es sehr einfach sich auf Youtube Musikvideos jeder Art, komplette Musikalben, selbst komplette Kinofilme anzusehen. Ich spreche hier speziell von Copyright Material!
Damit frage ich, ob man sich als Viewer automatisch strafbar macht, wenn man solche Inhalte aufruft!?
Wie ist dazu die aktuelle Rechtslage?
Die derzeitige Rechtslage bestraft diejenigen, die urheberrechtlich geschütztes Material anderen zugänglich machen, ohne dafür den Inhaber des Urheberrechts zu entlohnen.
Für den Konsum von urheberrechtlich geschütztem Material, für das keine Entlohnung an den Urheber abgeführt werden, gibt es keine Paragrafen im Urhebergesetz.