Hi,
ich habe ein Computerprogramm, welches Hintergrundmusik abspielen soll. Habe mir deshalb von einem Musiker ein bissl Gedudel aufnehmen lassen (also gekauft) und in mein Programm eingebaut. Ich habe also die Musik für mein Programm gekauft, kann ich das jetzt beliebig verkaufen, oder muss ich für jedes verkaufte Stück davon was an die Musiker zahlen?
Es gibt bestimmt beide Versionen, aber wie ist das standardmäßig, bzw. was muss ich beachten, damit die mir nicht nachträglich eine Rechnung für 100 verkaufte Programme schicken…
eine typische jur. Antwort lautet: Es kommt darauf an! Es kommt nämlich auf den Vertrag an, den Du mit dem Musiker geschlossen hat (auch mündliche Verträge wirken). Wenn er weiß, daß Du das Gedudel gewerblich nutzt, dann ist durch die Zahlung sein Honorar abgegolten. Wenn er das nicht positiv weiß, dann kann es eng werden. Im Detail solltest VORHER einen Anwalt fragen, der den Vertrag prüft. Aber Vorsicht, nur Fachanwälte blicken beim Urheber- und Internetrecht durch!
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