Guten Tag zusammen,
ich habe so einige Threads schon auf anderen Seiten über mein Thema gelesen, jedoch irgendwie nicht so ganz meine Antwort bekommen.
Ich habe ein selbst gedrehtes Video gemacht (in dem ich mich für ein Auslandsstipendium bewerbe) und in dem ich Musik einspielen will. Meine gewollte Musik kommt eigentlich aus Japan und nicht aus Deutschland. Nun ist meine Frage: Kann die GEMA bzw. eigentlich YouTube das Video aufgrund dieser Musik sperren lassen? Die GEMA gilt zwar für die internationalen Lieder + Musikvideos, doch gilt das auch für meine Musik, die eigentlich kaum hier bekannt ist? Falls ja, was wäre eine Alternative?
Hallo Nathasia,
wenn die Musik gema-frei ist, kannst Du sie grundsätzlich einstellen. Wenn es ein gemeldetes Werk ist nicht so einfach, egal aus welchem Land. Handelt es sich um eine eigene Kompostition und sie ist gema-frei, dann alles kein Problem. Wenn Du GEMA-Mitglied bist, musst Du die Einstellung trotzdem der GEMA im Sinne einer Eigenpräsentation melden. Ob ein musikalisches Werk allgemein frei ist, kann man auch ganz einfach bei der GEMA anfragen. Zu erwähnen ist aber auch noch, dass ein Musikstück nicht zwangsläufig bei der GEMA sein muss, die Rechte daran brauchst Du auch, wenn ein Titel bei einer anderen Verwertungsgesellschaft (oder Verlag) ist oder wenn z.B. ein Freund einen Song für Dein Video produziert, also immer! Schriftlich geben lassen, im eigenen Interesse. Ich persönlich glaube nicht, dass jemand Probleme machen würde, solange niemandem wirtschaftlicher oder persönlicher Schaden entsteht. Der sicherste Weg in punkto GEMA ist dort nachzufragen nach dem jeweiligen Titel, die sind grundsätzlich sehr hilfsbereit.
Hallo Natasia,
bei YouTube herrschen strenge Bestimmungen. Wen die GEMA einmal im Blick hat, den gibt sie so schnell nicht wieder frei. Wie Du selber sicher weisst, kannst Du in Deutschland nicht jedes Lied hören. Da liegt eben das Problem. Bist Du zum Nachweis über Herkunft des Liedes angeschrieben worden? Sollte eigentlich so sein. Da Du ja Text und Interpret des Lides hast, versuche es doch auf YouTube zu finden. Wenn Du es nicht findest, kannst Du schon fast mit Sicherheit davon ausgehen das Du es nicht hochladen kannst. Ich habe hier in Deutschland auch schon Japanische Lieder gesucht und nicht gefunden, welche auf YouTube Lux zu finden und zu hören sind. Genau so ist das in Amerika da habe ich bis jetzt fast auch alles gefunden.
für Aufführungsrechtliche Themen bin ich leider kein Experte. Ich weiss nur, dass, wenn man „Musik einspielt“, es darauf an kommt, ob der Song urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Das ist unabhängig davon, in welchem Land der Song entstand. Bei einem Song, der gerade in der Hitparade steht, ist mit einem Veto zu rechnen. Bei z.B. Volksliedern eher nicht.
Wie wäre es mit einer Anfrage bei der GEMA per Mail?
Bin in urheberrechlichen Fragen bzgl. Youtube völling inkompetent. Habe gestern von Musikkollegen gehört, dass ein Herunterladen von Videos sich in Österreich im Grauzonen-bereich bewegt.Obwohl ich diese nur für Anhörzwecke benötige, damit ich den Song mittels Halbplayback nach- spielen kann. Bitten an juristische Kenner wenden, da ich ohne rechtl. Knowhow derleih nicht offítziell verwenden würde.