Folgender Sachverhalt würde mich mal interessieren. Mal angenommen ein Musiker/Solokünstler beabsichtigt in ferner Zukunft seine Musik zum Verkauf in iTunes-Store anzubieten. Dieser Künstler produziert nebenberuflich, daher vergeht schon eine gewisse Zeit zwischen den Anschaffungen (Equitment) und den ersten Einnahmen. Nun befürchtet dieser Künstler, dass er gegenüber das Finanzamt die tatsächlichen Aufwendungen der Vorjahre nicht in voller Höhe gegenrechnen kann, zum Zeitpunkt der ersten Einnahmen. U.U. muss er dann Steuern aus den Musikverkauferlös zahlen, obwohl alle Einnahmen und Aufwendungen zusammen ein Verlust darstellen. Nehmen wir an, dass die Ausgaben sich auf ca. 10.000 Euro verteilt auf sechs Jahre belaufen.
Wie ich das sehe, hätte dieser Künstler zwei Optionen;
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Zum einen, dass er die Ausgaben als Freiberufler in den Jahren der Anschaffung geltend macht, diese würden dann die Steuerlast der Lohnsteuer seines Hauptberufes reduzieren. Diese Vorgehensweise bürgt aber das Risiko, dass ihn früher oder später Liebhaberei vorgeworfen werden könnte mit der Folge, dass er die Steuern + Zins zurück zahlen muss. Auf der anderen Seite, wären alle tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.
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Die zweite Option wäre, dass dieser Künstler zum Zeitpunkt der ersten Einnahmen das Equitment zum Restwert aus den Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt. Bei dieser Vorgehensweise würde aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Zudem könne dieser Künstler nicht den Warmmietanteil des Projektzimmers der Vorjahre geltend machen.
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Nun frage ich mich, ob dieser Künstler eine dritte Option haben könnte. Und zwar indem er in den Jahren der Aufwendungen die Ausgaben gegenüber das Finanzamt in einer sonderlichen Form deklarieren kann, sodass diese sich nicht steuermindernd auf die Einkommenssteuer auswirken, sondern dass eben diese Verluste solange in voller Höhe ruhen bis Einnahmen aus der freiberuflichen Künstlertätigkeit erzielt werden.
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Wie würde das für den Künstler eigentlich ausschauen, wenn er sich bewusst auf Liebhaberei beruft? Ich habe mich schnell noch in dieser Sache eingelesen, nachdem ich ein Großteil hier schon verfasst habe, habe ich folgendes richtig verstanden:
Solange der Totalgewinn negativ ist, könnte er sich auf Liebhaberei berufen, trotz dass in der Endphase erhebliche Gewinne gefahren werden? Fallbeispiel: dieser Künstler hat über 20 Jahre als Hobby Musik produziert, in dieser Zeit hat dieser etliche Hardware belegbar beschafft, sagen wir in der Größenordnung 30.000 Euro, aber bislang keine Einnahmen erzielt. Könnte dieser Künstler nun angenommenerweise über zwei Jahre ein Gewinn in selbiger höhe, also 30K aus der Künstlertätigkeit erwirtschaften, ohne dass er dies den Finanzamt melden muss?
Zum einem frage ich mich nun, ob Optionen eins und zwei so wie beschrieben korrekt sind, und ob die Optionen drei und/oder vier ggf. in der Tat gangbar wären und wenn ja, was der Künstler dann beachten müsste. Auch frage ich mich, ob es nicht weitere Optionen gäbe.
Was sind eure Meinungen zum Ganzen?