'musik.' Lärmbelästigung durch Autofahrer

Hallo,

neulich stand an der Ampel jemand neben mir, der seine Anlage „volle Pulle“ aufgedreht hatte. Auch zu nachschlafender Zeit sind immer öfter „Freunde“ lauter Musik unterwegs. Mir reicht´s jetzt! Ich werde mir die Kennzeichen notieren und die anzeigen. Ist § 30 StVO richtig? Welche Strafe haben die zu erwarten ?

Danke schön. Martin

Hi Martin,

solange du den Fahrer nicht zweifelsfrei identifizierst haben die keine Strafe zu erwarten. Autonummer alleine reicht da nicht.

Grüßle
Frank K.