Musik-Rechte

Ich weiß, dass das hier das falsche Board is, möchte aber dennoch, dass es hier bleibt (also vielen dank im vorraus für die Webmaster :wink: ):

Um allgemein klarheit zu schaffen, und ich weiß ja immer noch nich alles, hab ich mal alles zs.gefasst, was erlaubt is und was nicht, wenn ich falsch liege bitte sagen:

1.Es ist verboten ohne Genehmigung ein Lied auf irgendeine Art zu covern und ins Internet zu stellen (abgesehen von der Länge, bzw. der Art des Coverns (Summen,etc.)und vom Verkauf dieser).
2.Man besitzt sobald man ein Lied geschrieben hat, eine Art Copyright, dass einen aber nicht wirklich schützt (außgenommen, es wahr eine Art Zeuge beim Schreiben dabei)
3.Man darf seine eigenen Werke ins Internet stellen, bzw. verkaufen ohne Genehmigung…

Wenn ich jetzt aber ein Lied geschrieben habe, schützt mich mein „normales“ Copyright nicht davor, dass andere Leute mein Lied covern und es verkaufen, bzw ins internet stellen…um den vorzubeugen, muss man sich bei der GEMA anmledne, bzw. das Lied??? das is doch wucher, denn GEMA will doch dafür geld oder?? Das hieße ich muss geld für eine sache ausgeben, die eventuell nichts einbringt…das is das musikbuisness…klasse—

1.Es ist verboten ohne Genehmigung ein Lied auf irgendeine Art
zu covern und ins Internet zu stellen (abgesehen von der
Länge, bzw. der Art des Coverns (Summen,etc.)und vom Verkauf
dieser).

Nein, jedes veröffentliche Lied darf nachgespielt werden. Bei Aufführung in der Öffentlichkeit (auch Internet) sind dem Autor/dem Verlag (z.b. pauschal über die GEMA, es hat auch andere Verwertungsgesellschaften) für die Nutzung ein angemessenes Entgelt (nach Tarif GEMA z.B.) zu zahlen.

Du kannst auch Cover-Versionen auf CD verkaufen und rechnest eine %-Pauschale mit der GEMA ab. Gar kein Problem.

2.Man besitzt sobald man ein Lied geschrieben hat, eine Art
Copyright, dass einen aber nicht wirklich schützt
(außgenommen, es wahr eine Art Zeuge beim Schreiben dabei)

Der Autor besitzt das unveräußerliche Urheberrecht. Gut das mit dem Beweisen im Falle des Falles wäre das Problem. Aber in DE hat noch niemand Musiktitel geklaut.

3.Man darf seine eigenen Werke ins Internet stellen, bzw.
verkaufen ohne Genehmigung…

Richtig.

Wenn ich jetzt aber ein Lied geschrieben habe, schützt mich
mein „normales“ Copyright nicht davor, dass andere Leute mein
Lied covern und es verkaufen, bzw ins internet stellen…um
den vorzubeugen, muss man sich bei der GEMA anmledne,

Das ist der GEMA auch egal. Urheberrechtsklagen sind Privatsache. Die GEMA-Meldung (oder bei einer anderen Verwertungsgesellschaft) sind nur Beweismittel. Wenn jemand dein Urheberrecht verletzt, weil er dir keine angemessene Spende durch Geld, einen Link oder einen Bierdeckel gibt, dann kannst Du ihm eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote schicken. Und im Wiederholungsfall (nach Beweissicherung) Klage erheben.

bzw. das
Lied??? das is doch wucher, denn GEMA will doch dafür geld
oder?? Das hieße ich muss geld für eine sache ausgeben, die
eventuell nichts einbringt…das is das
musikbuisness…klasse—

Früher gab es überhaupt keine Vergütung für den Gebrauch von Musik. Nur für die Erstausgabe der Noten und die Aufführungen, die der Komponist selbst veranstaltet hat.

Überhaupt bittet die GEMA ausdrücklich schon seit Jahren darum, nur Titel anzumelden, die wirklich veröffentlich werden (CD, Airplay, Filmmusik, Spiele, Werbung, Telephonschleifen, …) und ich ergänze: Die auch interessanten Umsatz bringen.

Also. Wenn Deine Musik wirklich gut ist, verkauf sie selbst (so wie viele andere auch) und wenn Du eine nicht-genehmigte Veröffentlichung siehst, schick eine Rechnung. Tarife kannst Du bei der GEMA abschreiben.

Gruß

Stefan

ja aber ich darf doch jetzt nich irgendein lied covern und es ohne jemd. zu fragen ins internet stellen und es zum download freigeben oder? nur damit ich das richtig verstehe, nich das ich da probleme bekomm…wenn nein dann frage ich mich, wie das mit youtube und anderen öffentlichen websiten geht, wo man (und as tue ich auch) ein lied covern und dann dort veröfentlichen kann…wenn dann wäre es ziemlcih einfach das zu umgehen, nämlich einfach ein leid mit video covern auf youtube hochladen und dann den link des videos auf meine seite zu stellen, dann kann man es zwar nich herunerladen sich es aber dennoch anhören, bzw sehen

Hallo Marcus

1.Es ist verboten ohne Genehmigung ein Lied auf irgendeine Art
zu covern und ins Internet zu stellen (abgesehen von der
Länge, bzw. der Art des Coverns (Summen,etc.)und vom Verkauf
dieser).

stimmt
Es gibt eine Ausnahme: Wenn du das Lied erheblich abgeändert hast, dann gilt es als deine eigene Bearbeitung. Dies ist aber nicht der Fall, wenn du z.B. ein Lied von Elton John am Keyboard nachspielst, sondern die Veränderungen müssen schon sehr deutlich sein (wie das genau definiert ist kann ich leider auch nicht sagen).
Ich weiß aber nicht, ob du für die Bearbeitung erst die Relaubnis des Rechteinhabers brauchst (bei Bühnenwerken ist das auf jeden Fall so!)

2.Man besitzt sobald man ein Lied geschrieben hat, eine Art
Copyright, dass einen aber nicht wirklich schützt
(außgenommen, es wahr eine Art Zeuge beim Schreiben dabei)

Natürlich besitzt du alle Rechte an einem Lied, das du geschrieben hast. Dazu muss es nicht bei der GEMA gemeldet sein.
Das Problem ist aber:
Wenn du das Lied z.B. im Internet verbreitest und jemand gibt es dann als sein eigenes aus, dann musst du (fallst du das bemerkst und ihn verklagen willst) nachweisen können, dass du wirklich der Urheber des Liedes bist. Das geht am einfachsten mit einer GEMA-Meldung (vor der Verbreitung deines Liedes).

3.Man darf seine eigenen Werke ins Internet stellen, bzw.
verkaufen ohne Genehmigung…

Selbstverständlich darfst du mit deinen eigenen Werken machen was du willst.
Einziges Problem: Wenn du zuviel Kohle damit machst, dann will auch der Staat mitverdienen, d.h. du musst deine Einnahmen versteuern und bist eventuell Gewerbetreibender (das dürfte aber wohl noch ein bisschen dauern, oder?

Wenn ich jetzt aber ein Lied geschrieben habe, schützt mich
mein „normales“ Copyright nicht davor, dass andere Leute mein
Lied covern und es verkaufen, bzw ins internet stellen…um
den vorzubeugen, muss man sich bei der GEMA anmledne, bzw. das
Lied??? das is doch wucher, denn GEMA will doch dafür geld
oder?? Das hieße ich muss geld für eine sache ausgeben, die
eventuell nichts einbringt…das is das
musikbuisness…klasse—

Überlege doch mal:
Wenn du denkst, dass über Tantiemen kein Geld reinkommt, dann musst du deine Stücke ja auch nicht bei der GEMA anmelden, weil keine Gefahr besteht, dass jemand deine Stücke covern will.
Aber sicherlich gibt es noch andere Möglichkeiten, wie man sich die Rechte an seinen Kompositionen sichern kann, dazu solltest du aber wirklich das Board für Rechtsfragen bemühen.

Was GEMA-Einnahmen betrifft:
Einige Verlage für Unterhaltungsmusik verschicken ihre Noten kostenlos an Orchester, Bands und Alleinunterhalter, in der Hoffnung, dass sie gespielt werden und durch die entsprechenden GEMA-Meldungen Geld hereinkommt. Ist natürlich auch eine Möglichkeit, wie sich eine GEMA-Mitgliedschaft lohnen kann (ich habe aber keine Erfahrungswerte, ob sich’s wirklich lohnt, für Privatleute sind da die Kosten sicher höher als das, was am Ende dabei rauskommt).

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Booze

hallo Markus!

ja aber ich darf doch jetzt nich irgendein lied covern und es
ohne jemd. zu fragen ins internet stellen und es zum download
freigeben oder?

Sieh bitte den Unterschied zwischen Interpretation und Bearbeitung:
Wenn jemand ein Schubert-Lied singt, oder „Yellow submarine“, oder irgendeines, ohne erhebliche Änderungen, dann ist das eine Interpretaion. Damit genügt die Gema-Meldung, brauchst aber niemanden fragen, ob Du das darfst.

Wenn Du aber ein Stück erheblich veränderst, dann ist das ein Arrangement, dann brauchst Du sehr wohl eine Genehmigung vom Urheber, oder seinen Erben. Das gilt bis 70 Jahre nach Ableben des Komponisten/Textdichters. Auch der Verlag hat Urheberrechte an seiner Fassung. Hier genügt die GEMA-Meldung alleine also nicht.
Andererseits hast Du aber dann auch selbst Urheberrecht an *Deiner* Fassung.

Was nun aber eine „erhebliche Änderung“ darstellt, ist (wie der Kollege bemerkt hat), nicht wirklich zu definieren. Wenn also einer gehauptet, Du hättest sein Stück arrangiert, kannst Du Dich mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg auf den Standpunkt stellen „is doch Quatsch, das war bloß eine Interpretation“.
Er müßte Dir dann die „erhebliche Änderung“ nachweisen.

PS: Ich habe mal eine WebSite gesehen, die Downloads von 70 jahre abgelaufenen Stücken(Ausgaben) anbietet (finde die URL nicht). Das können die so auch legal machen.

lg
Martin B

Teilweise: genau umgekehrt

Wenn Du aber ein Stück erheblich veränderst, dann ist das ein
Arrangement, dann brauchst Du sehr wohl eine
Genehmigung vom Urheber,

Dann hast du eine eigene kreative Leistung (die sog. Schöpfung) gemacht und hast eigentlich den Anspruch für das Arrangement den GEMA-Anteil für DIESE Veröffentlichung zu haben. Darüber darf man dann aber - üblicherweise - mit dem Verlag um die Bearbeiteranteile schachern.

Der Bearbeiter (der selbstmurmelnd für seine Schöpfung immer noch einen Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner kreativen Leistung hat) kann nur dann widersprechen, wenn die Cover-Fassung für ihn rufschädigend ist. So geschehen bei „Es war Sommer“ in der nicht mehr erhältlichen Satire von Jürgen von der Lippe (obwohl die damals bei der gleichen Plattenfirma waren).

der Verlag hat Urheberrechte an seiner Fassung.

Eben, NICHT an der Neufassung mit einer ausreichenden „Schöpfungshöhe“. Mit einer kreativen hochwertigen Eigenleistung entsteht neues Urheberrecht - eben genau auf die Bearbeitung und den Anteil.

Andererseits hast Du aber dann auch selbst Urheberrecht an
*Deiner* Fassung.

Was nun aber eine „erhebliche Änderung“ darstellt, ist (wie
der Kollege bemerkt hat), nicht wirklich zu definieren. Wenn
also einer gehauptet, Du hättest sein Stück arrangiert, kannst
Du Dich mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg auf den
Standpunkt stellen „is doch Quatsch, das war bloß eine
Interpretation“.
Er müßte Dir dann die „erhebliche Änderung“ nachweisen.

Ist die Frage der „Beweislast“.

Also z.B. die Fassung „Summer in the City“, arrangiert von Unbekannt und gesanglich interpretiert von Joe Cocker ist so ein Beispiel. Ich finde das endlich mal eine wirklich gute Cover-Version, die dem Original mit der Hitze im Sommer eine evtl. passendere Facette abringt. Mir gefällts.

Gruß

Stefan

erstens bitte mit c…oder schriebt man cäsar auch mit k :wink: was is denn dann mit youtube…dürfte man covers machen, auf youtube hochladen und später nen link zum video auf die website erstellen…eig…oder streng genommen is dann alles raubkopien von den videos bei youtube…

Hi!

Es gibt eine Ausnahme: Wenn du das Lied erheblich abgeändert
hast, dann gilt es als deine eigene Bearbeitung.

Ohne die GENEHMIGUNG des Autors darfst Du ein Werk nicht verändern!

Wenn du das Lied z.B. im Internet verbreitest und jemand gibt
es dann als sein eigenes aus, dann musst du (fallst du das
bemerkst und ihn verklagen willst) nachweisen können, dass du
wirklich der Urheber des Liedes bist. Das geht am einfachsten
mit einer GEMA-Meldung (vor der Verbreitung deines Liedes).

Die GEMA weist einen Scheiß nach! Da man keine Noten oder CDs zur anmeldung einreicht, sondern nur Titel, nutzt einem eine GEMA-Anmeldung bei einem Rechtsstreit mit eriner dritten Partei nichts! (vergl. Prozess Carsten Bohn – GEMA – Miller interantional: Geht um die ??? und TKKG-Musik)

Selbstverständlich darfst du mit deinen eigenen Werken machen
was du willst.

FAST! Wenn man GEMA-Mitglied ist, muss man für seine eigenen Werke GEMA-Kohle abdrücken

[…]Gewerbetreibender

Nicht als Musiker! Da ist man „Freischaffend“, da Künstler! Dann gillt auch der verminderte MwST-Satz!

Das hieße ich muss geld für eine sache ausgeben, die
eventuell nichts einbringt…das is das
musikbuisness…klasse—

Wenn ich eine Leistung will muss ich daüfr bezahlen! Ich muss ja auch mein Zeitungsabo bezahlen, auch wenn ich nicht lese oder auf Urlaub in, oder? Die GEMA macht für Dich das Inkasso, das ist schon eine Leistung.

LG

Florian