ich hab momentan ein kleines Problem wegen Zusammenarbeit mit jemandem… schade eigentlich.
Und zwar isses so das ich kurz davor bin mein Album zu verkaufen.
Auf der CD ist ein Lied was ich in Auftrag für jemanden (für sein Video) erstellt habe.
Er gab mir nur einen Handzettel, wo er stichpunktartig seine Kriterien mitteilte. Die musische Arbeit hab ich alleine gemacht…
Bin ich jetzt verpflichtet im Falle meines Albumerfolgs ihn zu erwähnen, oder sogar zu beteiligen?
wenn Text und Musik von Dir stammen bzw. nicht von ihm ist hast Du kein Problem. Da Du ja eine CD mit dem Song veröffentlichst, wirst Du ihn ja bestimmt bei der Gema anmelden. Völlig egal ob der Song von jemanden in Auftrag gegeben worden ist. Entscheidend ist wer ihn komponiert hat (Text/Musik).
Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß
Tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ach das war eigentlich eine ganz lockere Sache, er macht privat Kurzfilme und wollte eine musische Untermalung. Dann hat er mir Kriterien wie chillig, Action usw. zwischen Tür und Angel auf einen Zettel geschrieben. Nach diesen Stichpunkten hab ich dann ein rein elektronisch erzeugtes Lied ohne Lyrics oder ähnlichem erstellt.
Dazu hat er dann sein Video geschnitten und bearbeitet… es ist sogar online.
Von irgendwelchen Rechten oder sonstigem war nie die Rede.
Im Video werde ich auch (schriftlich) namentlich erwähnt.
mh, schwer zu sagen. Da es sich nur einen Song handelt, kannst du diesen nicht einfach von deinem Album „streichen“ oder „zurück stellen“ bis du von ihm ein Feedback hast?
Du arbeitest doch bestimmt mit einer Plattenfirma zusammen. Vielleicht können dir die eine genaue Auskunft geben.
Sorry, dass ich nicht eine 100 %-ige Antwort geben kann.