Musikdownload, Musikangebot, Filesharing Programme

Hallo Jan,

ich habe im Januar erstmalig über Google kostenlose Musik zum Download gesucht. Hier wurden mir mehrere Links angeboten. Ich habe dann, ohne die Seite zu öffnen, den Downloadlink German Top 100 Single Charts 16.01.2012 MCG.rar angeklickt.

Der Download betrug nur 4-5 KB pro Sekunde, die Gesamtdatei war aber über 600 MB groß. Da mir das zu lange dauerte, habe ich den Download kurzfristig abgebrochen und das bis dahin heruntergeladene wieder gelöscht.

Im Februar erhielt ich Post von der Anwaltskanzlei Scharlast und Partner, die die Rechte der Firma DigiProtect vertreten. Mir wird vorgeworfen, dass ich das Uhrheberrecht verletzt haben soll, da ich im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk mittels einer File-Sharing-Software, das Lied „Nur in meinem Kopf“ zum Download angeboten haben soll.

Ich habe bewusst keine Musik im Internet angeboten. Ich habe auch kein File-Sharing-Programm auf meinem Computer.

Wie ist das technisch möglich? Ich habe mein W-LAN Passwort geschützt, ich verwende G-Data als Sicherheitsprogramm, welches täglich aktualisiert wird. Habe ich mit meinem Klick auf den Downloadlink des Anbieters, unbewusst im Hintergrund ein File-Sharing-Programm geöffnet?

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten