Liebe/-r Experte/-in,
meine tochter läd öfters musik von youtube herunter auf ihren mp3 player.ist das strafbar?ist das kostenlos?
lg klaus
Kann hier leider nicht weiter helfen
mfg
nicolas
hallo klaus…darüber wird oft gestritten…wenn der urheber es erlaubt ist es in jedem fall erlaubt…die anderen fälle sind schwer nachzuweisen…hier ein kleiner auszug der AGB…
“Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.”
mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen…mfg
Hallo Klaus,
ich bin auch nicht der „runterlader“, aber meine Tochter macht das schon seit Jahren! Sie meint, das da eine Gesetzes lücke besteht, weil man die Musik mit einem Programm runterläd und es somit verändert. Strafbar wird es erst, wenn man die Musiktitel weiter kopiert und verkauft. Mehr kann ich Dir leider auch nicht schreiben. Ggf. solltest Du im Internet die Frage mal eingeben. Aber achte darauf, dass Du eine kostenlose Antwort bekommst und nicht auf einer Anwaltseite die Frage stellst!!!
Gruß von Aquamilchkuh