Hallo,
Wie ist mit folgendem Fall umzugehen:
Freiberufler (Musiker), Ust-pflichtig hat ein geschätztes Einkommen von ca.15000
Euro
Er verkauft daneben im Rahmen seiner Tätigkeit (z.B. bei Konzerten)
selbstproduzierte CD‘s (also ohne Verlag und auch nicht über dritte Verkäufer).
Der Gewinn daraus macht etwa 5-7% (eher weniger) seines Gesamteinkommens aus.
Im Falle einer GbR ist die Infizierungstheorie bekannt, die besagt, dass ab
eines anteiligen Gewinns von 1,5% die gesamte GbR als Gewerbe infiziert
wird. Wie sieht dies nun bei einem selbstständigen Freiberufler aus.
- Muss zwangsläufig ein Gewerbe für diesen Verkauf angemeldet werden ?
2.) Wenn nein – reicht eine zusammenfassende E/Ü-Erklärung aus, oder muss die
gewerbliche Einnahme in der Steuererklärung getrennt werden ?
3.) Wenn letzteres der Fall ist – wie sieht es dann auf der Ausgabenseite aus.
Muss z.B. der für alle Tätigkeiten gleicherweise genutzte PC, das Musikequipment
etc. prozentual verteilt werden ?
Bin ich auf Antworten sehr gespannt. Diese Fragen stellen sich mir schon lange.
Herzliche Grüße, Eike