Person A singt eine Melodie und speichert die Aufnahme auf dem PC. Sie schickt die Aufnahme an Person B und beide vereinbaren, dass B zu dem Gesang die Musik produziert. Person B macht zu dem Gesang einen Song, der neben der Untermalung des Gesanges auch noch längere Solopassagen und die üblichen gesangsfreien Sequenzen am Anfang und am Ende des Songs enthält. Das Ergebnis ist ein völlig eigenständiges Instrumentalstück, das zwar harmonisch betrachtet perfekt zum Gesang von Person A passt, jedoch keinerlei Elemente der Melodie enthält - weder in interpretierter noch in abgeänderter Form.
Im Rahmen einer privaten Veranstaltung verwendet Person A die Musik von Person B als Playback und singt dazu, womit Person B einverstanden ist.
Nun plant Person A unter anderem auch mit der Musik von Person B Auftritte vor zahlendem Publikum durchzuführen. Person B ist damit nicht einverstanden. Die hat Person B Person A nachweisbar mitgeteilt.
Welche Gesetze regeln die Verwendung und damit die Rechte von Person B’ Musik.?
Was kann Person B tun, wenn Person A gegen den Willen von Person B dessen Musik weiterhin nachweislich zu Erwerbszwecken verwendet?
Inwieweit kann Person A unterbinden, dass Person B die Instrumentalmusik für eigene Zwecke verwendet?
das Urheberrecht für den Song liegt eindeutig bei Person A. Person B hat lediglich das Arrangement geschaffen, so dass man sich einigen könnte, ob dieser Beitrag eventuell zu Rechten führt.
Moralisch gesehen ist B allerdings ein *, denn er eignet sich das Werk von A an und versucht, daraus Profit zu schlagen. B ist und bleibt ein B und sollte sich nicht zuviel anmassen!
Wenn ich irgendwie sauer wirken sollte, scheint das nur so!
Musikkomposition - Urheberrecht - Ergänzung
Hier ein paar notwendige Ergänzungen,
-Die Musik, die Person B komponiert und produziert hat, trägt keinerlei Elemente der gesungenen Melodie von Person A in sich. Wer auch immer die Musik ohne Gesang bisher gehört hat, konnte keinerlei Zusammenhang mit dem Gesang von Person A erkennen. Dies ist unter anderem auch daraug zurückzuführen, dass der Gesang von Person A eine derart simple Melodieführung hat, dass keinerlei komplexe - oder gar charakteristische - Akkordfolgen notwendig sind.
-Person A braucht die Musik von Person B, weil sie nicht ohne Begleitung singen möchte.
-Person A und Person B hatten sich mal - ungünstigerweise nicht nachweislich - geeinigt, dass jede Aufführung das Einverständnis beider voraussetzt.
-Nun plant Person A die öffentliche Aufführung des gemeinsam erstellten Materials, und Person B fühlt sich ungerecht behandelt, weil Person A die eingestrichenen Tantiemen nur für sich verbuchen möchte.
-Hierbei ist esvielleicht auch interessant über den Song ‚Tom’s Diner‘ von Suzanne Vega nachzudenken: Eine Formation namens ‚DNA‘ hat S.V.'s Song, der lediglich aus ihrem Gesang besteht, mit diversen Instrumentalspuren hinterlegt. Als DNA den Song vermarkten wollten, stießen sie auf urheberrechtliche Probleme, die letztendlich dazu führten, dass als Artist ‚Suzanne Vega feat. DNA‘ zu lesen ist. S.V. hat - soweit ich recht informiert bin - allerdings keinerlei Rechte an der Musik, die DNA komponiert haben, weil die Musik alleine keinen Bezug zu S.V.'s Song aufweist.
Letztendlich stellt sich die Frage, ob Person B das Recht hat, Person A die Nutzung der Musik, die Person B produziert hat, zu untersagen.
danke für Deinen Beitrag. In einem Punkt liegt zweifelsfrei ein Mißverständnis vor:
Moralisch gesehen ist B allerdings ein *, denn er eignet sich
das Werk von A an und versucht, daraus Profit zu schlagen. B
ist und bleibt ein B und sollte sich nicht zuviel anmassen!
Person B möchte lediglich verhindern, dass Person A Profit aus dessen Arbeit zieht, ohne es auch nur zu erwägen, Person B zu beteiligen.
Die Annahme, Person B eigne sich das Werk von Person A an, um daraus Profit zu schlagen, ist ebenso abenteuerlich wie unzutreffend. Person B hat, soweit ich recht informirt bin, keinerlei Ambitionen, betreffende Stücke - sei es mit oder ohne Gesang - in irgendeiner Form zu verwenden.
Hallo,
ianal.
Aber wenn in dem Stück die vom jeweiligen erstellten Teile klar zu trennen sind, sehe ich kein Problem: jeder nimmt seins. Der eine seinen Text, der andere seine Melodie. Und jeder geht seiner Wege.
Wenn dann doch einer der beiden den anderen Teil mitverwenden will, muss er eben eine Erlaubnis dazu haben, ggf. kaufen. Warum sollte einer der beiden denn Rechte auf den nicht von ihm erstellten Teil haben? Den Anstoß geliefert zu haben begründet imho noch keinen Anspruch, dazu ist er in diesem Fall viel zu allgemein.
nun, so klingt es eher, als wolle sich Person A die Arbeit von B unter den Nagel reißen.
Dann gilt aber dasselbe, nur die andere Person ist die angesprochene.