Angenommen, jemand möchte einen Videofilm vertonen, und zwar mit der dafür geeignetsten Musik, vorerst ohne Rücksicht auf Kosten. (Es ist für ein „künstlerisches“ Werk ein wenig pervers, Musik danach auszuwählen, ob sie billig genug ist, oder?)
Solange derjenige den Film nur für sich selber mache, hat er keine Probleme.
Was ist, wenn der Film eingereicht wird zu einem Wettbewerb? Was ist, wenn er dort irgendwie gut ankommt, öffentlich vorgeführt wird usw.? Was ist, wenn ein Fernsehsender (vielleicht nur ein kleiner Lokalsender) diesen Film zeigt?
Dann kommen Lizenzgebühren für die verwendete Musik auf ihn zu („GEMA“?). Es gibt Musik, die frei ist. Es gibt Musik von mehr oder weniger bekannten Musikern, die man laufend hört. Es gibt Musik aus der 3. Welt (z.B. indianische Flötenspieler in Fußgängerzonen mit CD-Verkauf) usw.
Wie ist die Vorgehensweise? Muss man sich vor der Veröffentlichung um die Rechte bzw. Gebühren kümmern? Oder gibt es Institutionen, die selber kontrollieren und die Forderungen dann an denjenigen stellen. Wie hoch sind solche Forderungen? Wie bekommen Musiker, die vielleicht nicht in diesen Gebühren-Institutionen organisiert sind, ihren gerechten Anteil?
Danke für ein paar grundsätzliche Anregungen zu diesen vielen (unstrukturierten) Fragen. Man sollte nur nicht ganz verunsichert bzw. unvorbereitet an dieses Thema herangehen, oder?
Gruß, Dietmar